Veröffentlicht am 02.10.2019
Im TSVG wurde festgelegt, dass als erster Schritt für den bundesweit gültigen Rahmenvertrag die maßgeblichen Heilmittelverbände und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) bis zum 15. November 2019 eine Schiedsstelle einrichten müssen.
Falls wir dann in den eigentlichen Vertragsverhandlungen zu keinem gemeinsamen Ergebnis kommen sollten, würde diese Schiedsstelle zum Tragen kommen.
Bevor wir mit den eigentlichen Vertragsverhandlungen beginnen, geht es also zunächst darum, eine Schiedsstelle zu installieren, die möglicherweise entscheidenden Einfluss auf den bundesweit gültigen Rahmenvertrag nehmen wird, nämlich dann, wenn die Vertragsverhandlungen scheitern sollten.
Veröffentlicht am 05.04.2019
Aufgrund zahlreicher Nachfragen zu unserem gestrigen Artikel stellen wir hier noch einmal den konkreten Ablauf dar:
JETZT …
… passiert bezüglich bestehender Praxiszulassungen zunächst gar nichts. Sie können einfach weiter arbeiten wie bisher.
Wenn Sie derzeit eine Praxiseröffnung oder einen Praxisumzug planen, gelten die derzeitigen Zulassungsvoraussetzungen. Dies wird voraussichtlich bis Mitte des nächsten Jahres (2020) noch so sein.
Ab 01. Sept. 2019 …