Berufspolitische Informationen

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Berufspolitische Informationen.
Veröffentlicht am 01.07.2015

Im Falle einer Musterklage vor dem Sozialgericht Ulm wurde das Anliegen unseres Mitgliedes abgewiesen. Das Gericht bestätigt in erster Instanz die wörtliche Auslegung der Zulassungsempfehlungen wonach auch für Behandlungen im Hausbesuch jeweils ein leerstehender Raum in der Praxis vorgehalten werden muss. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Sofern ausschließlich der Text der vom GKV-Spitzenverband vorgeschriebenen Zulassungsempfehlungen betrachtet und wörtlich ausgelegt wird, ist das Urteil sicherlich gerechtfertigt. Angesichts der Tatsache, dass an anderer Stelle nach Gutdünken abgespeckte Sondervereinbarungen bezüglich der Mindestanforderungen für eine Zulassung getroffen werden, ist die Haltung einiger Kassenverbände gegenüber den regulären Leistungserbringern allerdings besonders zynisch.
Veröffentlicht am 29.06.2015

Am Samstag, dem 11.07.2015, findet um 15 Uhr auf dem Bremer Marktplatz ein Flashmob der Heilmittelerbringer statt. Nehmen Sie teil an dieser Aktion und demonstrieren Sie damit für:
- Eine bundesweite Abschaffung von Schulgeldern
- Einheitliche Qualitätsstandards
- Mehr Gehalt
Veröffentlicht am 21.05.2015

Wie berichtet (Sektoraler Heilpraktiker Ergotherapie möglich!) hatte das Verwaltungsgericht unserer Klage in allen Punkten zugestimmt und das Gesundheitsamt dazu aufgefordert, sich inhaltlich mit dem Antrag auf Erteilung des sektoralen Heilpraktiker für Ergotherapie zu beschäftigen. Gegen dieses Urteil wurde von Seiten des Gesundheitsamtes Berufung eingelegt. Damit wird das besagte Urteil vorerst nicht rechtskräftig. Wir erwarten zurzeit die Berufungsbegründung und werden dann entsprechend reagieren.
Veröffentlicht am 21.05.2015

Im August 2014 berichteten wir von der Finanzierungsumstellung des LVR im Rheinland und dem damit verbundenen vereinfachten Zulassungsverfahren für Kindertagesstätten bei der Abgabe eigener Heilmittelleistungen.
Bislang zeigt die Tendenz, dass Kindertagesstätten von dieser (Umsatz-)Möglichkeit wider erwarten zunächst keinen Gebrauch machen, sondern verstärkt Kooperationen mit freien Heilmittelpraxen eingehen wollen. Sollten Sie hingegen von einer direkten Konkurrenzsituation durch die eigene Heilmittelzulassung einer Kindertagesstätte betroffen sein, nehmen Sie unbedingt Kontakt zu uns auf, damit wir für Sie die juristische Vertretung übernehmen können.
Veröffentlicht am 21.05.2015

Versicherte mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne des § 45a Abs. 1 SGB XI, haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf, ebenso wie Versicherte mit körperlichen Beeinträchtigungen. Hierfür werden sogenannte Betreuungskräfte eingesetzt, damit diese in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Anspruchsberechtigten in stationären Pflegeeinrichtungen verbessern. Ihnen soll durch mehr Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung eine höhere Wertschätzung entgegen gebracht, mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. Bislang sind Ergotherapeuten anders als beispielsweise Gesundheits- und Krankenpfleger jedoch nicht generell als Betreuungskräfte anerkannt.

Veröffentlicht am 12.05.2015 - Aktualisiert am 13.05.2015

Wie berichtet weigern sich zurzeit bundesweit die Gesundheitsämter Anträge auf Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie überhaupt zu bearbeiten.
Dazu fand Ende März die erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe statt. Das Gericht folgte unserer Rechtsauffassung in allen Punkten und verurteilte die für den konkreten Fall zuständigen Behörden in Karlsruhe die entsprechenden Bescheide aufzuheben und inhaltlich den Antrag zu bearbeiten.
Veröffentlicht am 11.05.2015

Mehrfach konnten wir wieder einigen unserer Mitglieder zur Vergütung ihrer Leistungen verhelfen. Hier schildern wir zwei Beispiele:
In einem Fall hatte der verordnende Arzt die Diagnose ungenau formuliert, was mittlerweile ja ohnehin so nicht mehr möglich ist, da ja nun ein ICD-10-Code eingetragen werden muss. Bis Mitte 2014 waren aber unpräzise Diagnosen noch möglich und somit Anlass zu Absetzungen. Der Widerspruch der Therapeutin war trotz nachträglicher Änderung und Klarstellung der Diagnose durch den Arzt erfolglos, sodass wir unseren Anwalt mit der Sache betrauten. Nach mehrfachem Briefwechsel lenkte die AOK ein und zahlte die durchgeführte Behandlung nun doch.
Veröffentlicht am 06.05.2015

Liebe Ergotherapeuten, Liebe Mitglieder,

um nach der sehr erfolgreichen Demonstration der Heilmittelerbringer auf dem Marktplatz in Leipzig (wir berichteten: Rede von Christine Donner BED e.V., Zusammenfassung Demo in Leipzig) weiter, verstärkt und konsequent auf die unhaltbare Situation aller Ergotherapeuten und Heilmittelerbringer in der Bevökerung aufmerksam zu machen, und genauso wie bereits die Hebammen vom Bundesgesundheitsminister Gröhe auch gehört zu werden, haben wir gemeinsam mit dem VDB, VDP, BvT und Logo Deutschland eine Posteraktion ins Leben gerufen.

An dieser Stelle geht ein herzlicher Dank an Michael Schiewack für seine Idee!
Veröffentlicht am 15.04.2015

Die BED e.V. STELLUNGNAHME zur Verordnungsfähigkeit von Neurofeedback zeigte die erwünschte Wirkung bei der KVWL.
Diese wird nicht nur den monierten Artikel überarbeiten, sondern auch unter Verordnung/Heilmittel auf der Internetseite der KVWL zudem einen Beitrag dazu veröffentlichen.
Wir freuen uns sehr über die schnelle Rückmeldung der KVWL und über die obigen Maßnahmen zum Zwecke der zukünftigen Verordnungsklarheit.
Um neuerliche Kommunikationsprobleme zu vermeiden, hat der BED e.V. an die KVWL noch einmal ein Antwortschreiben verfasst.
Veröffentlicht am 08.04.2015

Herr Dr. Kühne bestätigt die Kritik des BED e.V. am Positionspapier vor allem in dem Punkt, dass die fehlende Einbindung der Heilmittelerbringer in die TI nicht dem Maximalziel entspricht.
Dies war allerdings nach Aussage von Dr. Kühne politisch nicht final durchsetzbar. Herr Dr. Kühne hofft nun auf eine konkrete Erwähnung der nicht-verkammerten Gesundheitsfachberufe, wozu auch die Ergotherapeuten gehören, in der Begründung zum Gesetz.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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