Veröffentlicht am 18.03.2020
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind:
Soforthilfe Corona in Bayern
Veröffentlicht am 16.03.2020 - Aktualisiert am 17.03.2020
Um möglicherweise später Ansprüche auf Entschädigungen geltend machen zu können, empfehlen wir in jedem Fall die derzeitigen Corona-bedingten Umsatzausfälle zu dokumentieren.
Gerne stellen wir eine einfache Tabelle zur Verfügung, welche Sie dafür nutzen können:
Veröffentlicht am 16.03.2020
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von
sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland
Heilmittelpraxen bleiben als Einrichtungen des Gesundheitswesen unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet, es sei denn die örtlichen Behörden verfügen etwas anderes.
Veröffentlicht am 16.03.2020
!! Diese Empfehlung ist mittlerweile ersetzt worden durch die neue Empfehlung der Krankenkassen vom 18.03.2020
Die Kassenverbände auf Bundesebene empfehlen ihren Mitgliedskassen aufgrund der aktuellen Situation folgende Maßnahmen für einen reibungslosen Versorgungsprozess.
Wir begrüßen das Entgegenkommen der Kassenverbände in dieser Situation.
Gleichzeitig empfehlen wir bei absehbar längerer Unterbrechung, die Verordnung abzubrechen und auch zeitnah abzurechnen, um die Liquidität der Praxis zu sichern.
Veröffentlicht am 13.03.2020 - Aktualisiert am 16.03.2020
Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus inkl. Verhaltensregeln und Empfehlungen stellt das Bundesgesundheitsministerium hier zur Verfügung.
Beachten Sie bitte auch die aktuelle Information des Robert-Koch-Institutes vom 13. März 2020:
COVID-19: Jetzt handeln, vorausschauend planen
Grundsätzlich unterliegen Arbeitgeber der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern, welche besagt, dass sie alles dafür tun müssen, dass Angestellte ihre Arbeit gefahrlos erledigen können. Beachten Sie daher die
aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zusätzlich zu Ihren sonstigen Maßnahmen.