Veröffentlicht am 23.07.2007
Während die steuerlichen Rahmenbedingungen eher unkompliziert sind, sind die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen unter Umständen sehr tückisch.
Damit es für Sie als Arbeitgeber im Rahmen einer Prüfung durch das Betriebsstättenfinanzamt bzw. den Sozialversicherungsträger nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Kriterien zusammengestellt: