Veröffentlicht am 27.03.2013
Wie steht der BED e.V. zur Finanzierung des 3. Umschulungsjahres in der Ergotherapie?
Zur Sachlage:
Bei der ergotherapeutischen Ausbildung handelt es sich um eine sogenannte nicht verkürzbare Ausbildung.
Die Kosten für das daher zu absolvierende dritte Ausbildungsjahr der ergotherapeutischen Umschüler werden seit 2011 nicht mehr von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.