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Veröffentlicht am 02.12.2020
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Sexualität ist kein Tabu-Thema mehr, es sei denn, sie bereitet Probleme, etwa aufgrund einer Behinderung. Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe hat deshalb einen Ratgeber dazu herausgebracht.
Veröffentlicht am 27.11.2020
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Ab Januar 2021 dürfen auf JEDER Ergotherapie-Verordnung nur noch maximal 10 Einheiten verordnet werden, AUßER es liegt ein Besonderer Verordnungsbedarf oder eine Langfristige Genehmigung vor. So wurde es in der neuen Heilmittelrichtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Wie erkenne ich Verordnungen des Langfristigen Heilmittelbedarfes und des Besonderen Verordnungsbedarfes?
Veröffentlicht am 27.11.2020
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Gerne stellen wir Ihnen heute unseren neuen Kooperationspartner vor:
ALVE gehört zu dem deutschen Unternehmen Relearnlabs, das sich auf digitale Produkte für Heilmittelerbringer spezialisiert hat. So wurde auch die Telemedizin-Plattform ALVE schon lange vor der Covid-19-Pandemie entwickelt, und für Therapeuten optimiert. Für Praxen mit mehreren Therapeuten bietet ALVE kostengünstige Paket-Lösungen an.
Veröffentlicht am 26.11.2020
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Grundsätzlich wirkt sich der Bezug von Kurzarbeitergeld nicht mindernd auf Mutterschaftsleistungen aus. In einem gemeinsamen Papier stellen Bundesarbeitsministerium, Bundesgesundheitsministerium und Bundesfamilienministerium klar, dass sich sowohl das Mutterschaftsgeld (gezahlt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt) als auch der Mutterschutzlohn (im Falle eines Beschäftigungsverbots) am regulären Durchschnittsgehalt der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schwangerschaft orientieren. Lohnkürzungen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis wirken sich also nicht mindernd auf Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld aus.
Veröffentlicht am 26.11.2020
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Die Zentrale Prüfstelle Prävention teilt mit, dass zertifizierte Präsenzkurse weiterhin befristet bis 31. März 2021 auf digitalem Wege im Live-Stream durchgeführt werden können.
Veröffentlicht am 26.11.2020
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Die Digitalisierung hält 2021 Einzug im Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer.
Ab 01. Januar 2021 sind digitale Vertragsanerkennung und Dateneinsicht möglich.
Das gesamte Zulassungsverfahren wird ab 01. Juli 2021 digitalisiert sein.
Veröffentlicht am 25.11.2020
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Gerne stellen wir Ihnen heute unseren neuen Kooperationspartner vor:
Peddigrohr - Georg Schäfer GmbH & Co Handels KG
Die Georg Schäfer GmbH & Co Handels KG ist seit mehr als 50 Jahren Importeur und Händler von Rohstoffen zum Flechten. Neben Peddigrohr in verschiedenen Qualitäten und Stärken gehören Seegrasschnur, Flechtböden und Korblack zum Sortiment.
BED-Mitglieder erhalten einen Rabatt in Höhe von 3%.
Veröffentlicht am 20.11.2020
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Erwerbstätige Betreuende, die aufgrund Corona-bedingter Kita-, Schul- oder anderer Einrichtungsschließungen oder entsprechender Betretungsverbote zu betreuende Person zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben seit März 2020 - zeitlich befristet - Anspruch auf eine Entschädigung.
Mit dem am 19. November 2020 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drittes Bevölkerungsschutzgesetz) wurde dieser Anspruch nun bis zum 31. März 2021 verlängert.
Zudem erfolgte eine wichtige Klarstellung, indem in § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) „auch aufgrund einer Absonderung,“ eingefügt wurde:
Veröffentlicht am 19.11.2020
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Bei all´ den vielen Neuerungen, welche uns zum Jahreswechsel im Heilmittelbereich ins Haus stehen, gibt es doch Dinge, welche so bleiben, wie sie jetzt schon sind. Dazu gehören die Verordnungen des Langfristigen Heilmittelbedarfs und des Besonderen Verordnungsbedarfs.
Veröffentlicht am 16.10.2020
- Aktualisiert am 19.11.2020
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In der am 15. Oktober 2020 in Kraft getretenen Coronavirus-Testverordnung (TestV) hat das Bundesgesundheitsministerium fest gelegt, dass zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 unter anderem Personen, welche in Heilmittelpraxen, voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen tätig sind, einen Anspruch auf eine regelmäßige kostenfreie Diagnostik mittels Antigen-Test haben, sofern das einrichtungs- oder unternehmensbezogene Testkonzept oder der öffentliche Gesundheitsdienst eine Testung verlangt. Dies gilt auch für Personen, welche weder Kontakt zu Covid-19-Infizierten hatten noch selbst Symptome zeigen.