Veröffentlicht am 18.10.2018
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Im digitalen Zeitalter werden viele Fotos erstellt und auch veröffentlicht.
Was ist dabei zu beachten?
Veröffentlicht am 18.10.2018
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Für alle vertragsärztlichen Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 01.09.2018 können in Brandenburg und Sachsen-Anhalt die neuen Preise der Knappschaft abgerechnet werden. Weitere Erhöhungsstufen treten am 01.03.2019, 01.09.2019 und 01.03.2020 in Kraft.
Mit dieser neuen Preisliste werden die Hausbesuchskosten ausschließlich über Pauschalen abgerechnet.
Veröffentlicht am 16.10.2018
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Bereits zu Jahresbeginn 2018 hat das Land NRW 15 Millionen für diese Kostenübernahme bereitgestellt. Daher ist keine Abstimmung mehr im Landtag nötig, wie fälschlicherweise in der Presse vermeldet wurde.
Beantragt wird die Schulkostenerstattung zudem von den Schulen und nicht, wie an manchen Stellen zu hören war, von den Schülern. Die Anträge dafür sind von den Schulen bis zum 31.10.2018 zu stellen 1. Doch der Landesrechnungshof in NRW prüft derzeit noch die dazu verfasste Förderrichtlinie.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales rechnet täglich mit dem Prüfungsende, da auch der Rechnungshof um die knappe Frist weiß. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, informiert der Landesrechnungshof unmittelbar die Bezirksregierungen, die wiederum die Schulen informieren, die daraufhin endlich die Anträge stellen können.
Veröffentlicht am 12.10.2018
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Mit dem Update zum 01.07.2018 wurde in den Arztpraxen die Software dergestalt umgestellt, dass im Statusfeld nun immer eine 7stellige Zahl stehen soll. Diese Zahl setzt sich folgendermaßen zusammen:
Veröffentlicht am 10.10.2018
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Hier finden Sie alle Themen und Termine für 2018 im Überblick:
Veröffentlicht am 05.10.2018
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Am heutigen Freitag, dem 05.10.18 findet um 15:00 Uhr in Regensburg auf Einladung des VDB Physiotherapieverbandes eine politische Veranstaltung zur Zukunft der Heilmittelerbringer mit Dr. Roy Kühne (MdB) statt.
Nutzen Sie die Gelegenheit, und nehmen Sie an der Veranstaltung teil !!!
Sie können der Politik ein Bild über die Sorgen und Nöte des Berufsstandes vermitteln.
Die Details entnehmen Sie bitte dem folgendem Schreiben.
Veröffentlicht am 05.10.2018
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Von der AOK Nordost erhielten wir folgende Information:
Der AOK-Bundesverband informierte uns, dass aktuell gefälschte E-Mails unter einer Absenderadresse des AOK-Bundesverbandes im Umlauf sind. Die E-Mails sind an dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ zu erkennen. Im Anhang der E-Mail befindet sich eine ZIP-Datei. Diese E-Mail stammt nicht vom AOK-Bundesverband! Die Datenschützer und Sicherheitsexperten warnen daher eindringlich davor, die E-Mails sowie den Anhang zu öffnen. Wer eine solche E-Mail erhält, sollte sie ungelesen löschen und anschließend auch den E-Mail-Postkorb leeren.
Veröffentlicht am 04.10.2018
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Die Heilmittelpraxen in Bayern haben von der AOK ein Schreiben erhalten, in dem angekündigt wird, dass die Korrekturmöglichkeiten NACH Einreichen der Unterlagen zur Abrechnung eingeschränkt werden. Des Weiteren stellt die AOK diverse Abrechnungstipps zur Verfügung.
Veröffentlicht am 04.10.2018
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Wie berichtet sind die Bundesbeihilfesätze zum 31.07. dieses Jahres angehoben worden. In unserem diesbezüglichen Artikel wiesen wir auch darauf hin, dass es bezüglich der Landesbeihilfe eigene Beihilfeverordnungen gibt.
Die Beihilfesätze auf Länderebene waren jahrelang überwiegend mit den Bundesbeihilfesätzen identisch. Aufgrund der Anhebung auf Bundesebene haben wir jedoch derzeit die Situation, dass teilweise gleichzeitig unterschiedliche Beihilfesätze in einem Bundesland gelten.
Veröffentlicht am 02.10.2018
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Für alle AOK-Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 01.10.2018 gelten in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern neue Preise. Weitere Erhöhungsstufen wurden für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 01. Januar und 01. April 2019 vereinbart. Mit dieser Preisliste wurde auch für AOK-Patienten in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erstmals die Parallelbehandlung eingeführt. Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie in unserem Stichwort Parallelbehandlung.