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Veröffentlicht am 01.12.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Die AOK plus versandte im Oktober ein Informationsschreiben, in welchem die Zusammenlegung der Abrechnungen für Sachsen und Thüringen ab dem 1. November angekündigt wurde. Da in der Stammdatendatei diese Änderung jedoch derzeit noch nicht hinterlegt ist, teilte Herr Thimon von der AOK auf unsere Nachfrage telefonisch mit, dass die Umstellung technisch noch nicht komplett vollzogen sei und daher die Abrechnungen wie bisher ebenfalls noch möglich sei. Die Änderung sei nun zum 1.1.18 geplant.
Die AOK plus wird die betroffenen Praxen zeitnah noch einmal schriftlich informieren.
Veröffentlicht am 16.11.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 01.11.2017 können die neuen Preise der AOK Plus für Sachsen und Thüringen abgerechnet werden. Eine weitere Erhöhungsstufe tritt zum 01.05.2018 in Kraft.
Information an Selbstabrechner: Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist. Das Tarifkennzeichen für die Preisliste lautet:
- AOK Plus für Sachsen: 26 13 000
- AOK Plus für Thüringen: 26 16 000
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken.
lle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite.
Veröffentlicht am 10.11.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Bereits in diesem Jahr wurde das Mutterschutzgesetz überarbeitet (siehe: Gute Nachrichten für selbstständige Frauen mit Kinderwunsch: Erweiterung des Mutterschutzes für Selbstständige). Zum 1.1.18 treten weitere Änderungen in Kraft.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) schreibt dazu:
"... Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige und weibliche Auszubildende. Weitere Regelungen zum gesundheitlichen Schutz werdender Mütter vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz finden sich unter anderem in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV).
...
Veröffentlicht am 10.11.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
In jedem Bundesland kann es vorkommen, dass ein Patient mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalles in die Praxis kommt, die vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung eingereicht werden muss. Entscheidend hierbei ist nämlich nicht der Sitz der Praxis sondern die Krankenkasse des Patienten.
Unsere Liste der Kassen, welche auf die Genehmigung verzichten und welche auf den Genehmigungsvorbehalt bestehen, aktualisieren wir jeweils bei entsprechenden Änderungen. Zudem haben wir jetzt bei den Kassen mit Genehmigungspflicht die Kontaktdaten für die Genehmigungsanträge ergänzt.
Veröffentlicht am 10.11.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
- Regressprüfungen zukünftig an Hand regionaler Versorgungsziele geplant
- Ausgabevolumen steigen für Heilmittel um 3,9 %
Die Rahmenvorgaben bilden die Basis für die regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen vor Ort führen. Die für 2018 vereinbarte Steigerung von 3,9 Prozent entspricht etwa 230 Millionen Euro.
Veröffentlicht am 10.11.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Der auf der Verordnung eingetragene ICD-10-Code ist die verschlüsselte therapierelevante Diagnose und damit Ausgangspunkt sowohl für die Verordnung als auch für die Behandlung und Abrechnung. Schenken Sie daher dem ICD-10-Code auf der Verordnung die Aufmerksamkeit, welche ihm gebührt. Hilfreiche Informationen dazu finden Sie in unserem
Stichwort ICD-10-Code.
Veröffentlicht am 08.11.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Im Podcast Evidenz-Geschichte(n) stellen die Medizinjournalistinnen Dr. Iris Hinneburg und Silke Jäger die Geschichten hinter den evidenzbasierten Methoden der modernen Medizin vor.
Die einzelnen Folgen erzählen jeweils eine Geschichte aus der Geschichte: Wie kam James Lind darauf, Therapievarianten mithilfe von Kontrollgruppen zu testen? Was ist eigentlich Randomisierung und wer entdeckte ihre Bedeutung für die Beweiskraft von klinischen Studien? Was macht die Cochrane Collaboration und warum sind systematische Reviews für die medizinische Praxis so wichtig?
So wird die Geschichte der evidenzbasierten Medizin begreifbar. Die Evidenz-Geschichte(n) schlagen einen Bogen zur modernen Medizin.
Veröffentlicht am 03.11.2017
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Wie berichtet soll im kommenden Jahr die Heilmittelrichtlinie grundlegend überarbeitet werden. Auch wenn der Gesetzgeber nach wie vor keine Beteiligung der Heilmittelerbringer hierbei vorsieht, werden wir bereits im laufenden Prozess unsere Forderungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) richten und nicht erst am Ende lediglich den bereits beschlossenen Entwurf kommentieren.
Teilen Sie uns mit, wie die Heilmittelrichtlinie und der Heilmittelkatalog aussehen sollen, damit Sie Ihre Patienten optimal versorgen können. Wir sammeln Ihre Vorschläge und werden diese dann in unsere Eingaben an den G-BA einfließen lassen. Lösen Sie sich gerne von den bestehenden Vorgaben und lassen Sie Ihren Gedanken freien Lauf.
Veröffentlicht am 03.11.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Für Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.10.2017 stattfindet, können die neuen Preise der Primärkassen Berlin abgerechnet werden. Weitere Erhöhungsstufen treten zum 01.07.2018 und 01.07.2019 in Kraft.
Information an Selbstabrechner: Kontrollieren Sie bei der Übertragung der neuen Preise auch, ob das richtige Tarifkennzeichen eingetragen ist. Das Tarifkennzeichen für die Preislisten lautet: 26 02 400
Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse die original Preisliste inkl. der zusätzlichen Erläuterungen genau durch, damit Sie bei der Abrechnung kein Geld verschenken. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Alle Rahmenverträge sowie die Preislisten finden unsere selbständigen Mitglieder stets auf unserer Webseite.
Veröffentlicht am 02.11.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Für Verordnungen, mit denen nach dem 31.10.2017 begonnen wird, können die neuen bundesweit gültigen Preise der Berufsgenossenschaften abgerechnet werden.
Verordnungen mit Behandlungsbeginn vor dem 01.11.2017 werden komplett mit den alten Preisen abgerechnet.