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Veröffentlicht am 16.06.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Bald ist es soweit: Die nächste Demo der Heilmittelerbringer am Samstag, dem 24.6.17 startet um 14 Uhr am Berliner Hauptbahnhof (Waschingtonplatz) mit einem Demonstrationszug zum Brandenburger Tor. Veranstalter ist auch diesmal der Bund vereinter Therapeuten (BvT) in Kooperation mit dem BED e.V.
Leiten Sie diese Nachricht weiter. Alle sind eingeladen! Trillerpfeifen, Rasseln usw., sowie auch selbstgestaltete Plakate und Banner sind erwünscht!
Wir freuen uns auf eine lautstarke gemeinsame Aktion.
Auf nach BERLIN !!
Veröffentlicht am 16.06.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Seit Anfang 2017 gibt es neue Verordnungsvordrucke.
Die neuen Vordrucke sind eindeutig daran erkennbar, dass unten rechts unter dem Arztstempel-Feld in der Klammer (1.2017) stehen muss.
Zudem sind nun zwei Felder für ICD-10-Codes vorhanden, wobei für die Behandlung nach wie vor die Eintragung eines ICD-10-Code ausreichend ist.
Übergangsregelung: Für Verordnungen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 30.06.2017 ist die Verwendung der alten Formulare noch zulässig. Diese können wie gewohnt komplett auch noch in der zweiten Jahreshälfte abgearbeitet und anschließend in die Abrechnung gegeben werden.
Veröffentlicht am 13.06.2017
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Das Arztverzeichnis Niedersachsen (oder andere Regionen oder Bundesländer) ist ein billiger Trick, um Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Falls Sie ein solches Schreiben erhalten, entsorgen Sie dieses umgehend.
Gerne können Sie uns per Mail oder FAX zusenden, was Ihnen ins Haus flattert, damit wir Ihnen eine Rückmeldung geben können, ob es sich um einen seriösen Absender handelt und nicht.
Veröffentlicht am 07.06.2017
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Die Heilmittelrichtlinie (HMR) dient der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Gesetzlich Versicherten mit Heilmitteln, unter Berücksichtigung des allgemeinen anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.
Da in der Heilmittelrichtlinie ICD-Codes zur Bezeichnung von Erkrankungen verwendet werden, müssen demzufolge bei Aktualisierung von ICD-Codierungen durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation (DIMDI) auch die in der HMR implementierten ICD-Codes angepasst werden.
Veröffentlicht am 29.05.2017
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Mittels Beeinflussung von Diagnosedaten haben sich so einige Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Fond zum Risikostrukturausgleich bedient.
In der Vergangenheit wurden Ärzte, teilweise mit der Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen, durch die Krankenkassen für die Vergabe und Dokumentation solch nicht vorhandener Diagnosen bei Patienten vergütet. Die betreffenden Krankenkassen erlangten durch die Datenmanipulation zu Unrecht Mehreinnahmen.
Über den 4. Absatz in § 303 SGB V wird die Manipulation der Diagnosekodierungen nun unterbunden.
Veröffentlicht am 24.05.2017
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Aufgrund der Hinweise unserer Mitglieder hatten wir die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kontaktiert und um Nachbesserung der Vorgaben für die zertifizierte Arztsoftware gebeten. Dem ist die KBV nachgekommen und hat nun zum 15.5.17 erneut eine überarbeitete Version der Vorgaben veröffentlicht.
In diesen ist für Ergotherapie-Verordnungen (Vordruck 18) nun noch eindeutiger geregelt, dass eine Leitsymptomatik eingetragen werden muss. Dem Arzt werden die im Heilmittelkatalog benannten Leitsymptomatiken vorgegeben, welche zunächst übernommen werden müssen und dann ergänzt oder abgeändert werden können.
Veröffentlicht am 23.05.2017
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Das Versicherungsvertragsgesetz VVG ist in § 192 endlich ergänzt worden.
Bei der Krankheitskostenversicherung ist der Versicherer nun verpflichtet, nicht nur im vereinbarten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen zu erstatten, sondern auch bei Schwangerschaft und Entbindung, sowie für ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen. Im Falle einer Schwangerschaft können also endlich auch Privat Versicherte und nicht nur Gesetzlich Versicherte ihre Verdienstausfälle durch die Schwangerschaften kompensieren und zwar von sechs Woche vor, bis zu acht Wochen nach der Geburt und damit insgesamt für 14 Wochen.
Veröffentlicht am 05.01.2009
- Aktualisiert am 23.05.2017
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Informationen zu Kurzarbeitergeld, Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, Elternzeit und Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag.
Veröffentlicht am 19.05.2017
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Wie berichtet wurde in zweiter Instanz ein klares Urteil zugunsten der Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie gesprochen.
Die Gegenseite hat nun tatsächlich fristgerecht gegen dieses Urteil Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt, sodass das vorliegende Urteil zunächst nicht in Kraft tritt. Nichts desto trotz hat dieses Urteil in zweiter Instanz angesichts seiner eindeutigen Aussage und Begründung bereits entsprechendes Gewicht. Ein Entscheidungsträger auf Landesebene in Bayern beispielsweise sieht seine Behörde zunehmend unter Druck, eine sektorale Heilpraktikererlaubnis auch für den Bereich Ergotherapie anbieten zu müssen. Statt allerdings der Logik zu folgen und endlich entsprechende Schritte einzuleiten, wird weiter darauf verwiesen, dass es auf Bundesebene derzeit noch keine entsprechende Entscheidung gäbe.
Veröffentlicht am 18.05.2017
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Eine freundliche, zuvorkommende und verständnisvolle Stimme am Telefon und am nächsten Tag kommt eine Rechnung über knapp 600 Euro ins Haus !!
Wieder wurde mit der bereits bekannten Masche eines Online-Verlages versucht, therapeutische Praxisinhaber übers Ohr zu hauen.
In einem ersten Telefonat wird mitgeteilt, dass ein angeblich gebuchter kostenfreier Werbeeintrag mittlerweile abgelaufen und von Ihnen nicht gekündigt worden sei. Daher sei nun automatisch ein kostenpflichtiger Vertrag entstanden. Angeblich "kulanterweise" wird das Angebot einer vorzeitigen Kündigung "zur Reduzierung der Kosten" unterbreitet. Hierfür würde in einem zweiten Telefonat eine entsprechende Vereinbarung aufgezeichnet werden.