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Veröffentlicht am 10.02.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Hiermit möchten wir Sie auf das aktuelle Thera-Pi Schulungsangebot unseres Kooperationspartners Marc Jensen aufmerksam machen:
Anfänger-Schulungs-Wochenende für die Open-Source-Software "Thera-Pi" vom 09.-11.06.17 oder 17.-19.11.17 in Lich-Eberstadt (bei Gießen)!
Thera-Pi ist eine kostenlose Praxissoftware, mit der Sie Ihre Praxis verwalten können. Angefangen über die Verwaltung von Patienten, Kassen, Ärzten und Rezepten über Terminkalender bis zur Abrechnung (inkl. GKV - Sie brauchen kein teures Abrechnungszentrum mehr!). Es gibt keine Lizenzgebühren!
Das Schulungswochenende richtet sich an Anfänger und solche, die es werden wollen! Egal, ob Sie bereits vorhaben Thera-Pi anzuwenden, oder es erstmal kennenlernen wollen: Hier sind Sie genau richtig! Lernen Sie die Basics des Programms kennen und probieren Sie sie aus.
Veröffentlicht am 08.02.2017
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Über die Reform der Altersvorsorge, angeschoben von der Sozialministerin Andrea Nahles, soll es den Selbstständigen zukünftig an den Kragen gehen.
Gemeinsam mit dem Bund der Selbstständigen BDS und 9 weiteren Verbänden steht der BED e.V. für eine sinnvolle Reformierung des Rentenmodells, statt das bisherige Rentensystem mit seiner löchrigen Finanzdecke über die Beiträge der Selbstständigen notdürftig zu flicken.
Gerade weil sowohl Ergotherapeuten als auch Physiotherapeuten und Logopäden auf Grund der nur mittelbaren Beeinflussung ihres Umsatzes -eben nicht durch Direktansprache einer Zielgruppe, sondern mit Hilfe ärztlicher Verordnungen- anders als die meisten anderen Selbstständigen bereits Kraft Gesetz gesetzlich rentenversichert sind, ist ein Engagement für eine tragfähige Altersvorsorge besonders wichtig.
Veröffentlicht am 03.02.2017
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Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern gibt es im Hinblick auf die Sozialversicherung viele Fragen, deren Antworten zudem beständigen Veränderungen unterliegen. Es besteht selbst bei vielen gestandenen Unternehmern aber vor allem bei "frisch gebackenen" Arbeitgebern daher Unsicherheit, welchem Sozialversicherungsträger welche Meldungen zu welchem Zeitpunkt zu übermitteln sind. Aus diesem Grund gibt es nun seit Januar 2017 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) das neue Informationsportal für Arbeitgeber.
Veröffentlicht am 01.02.2017
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Die neuen Preise gelten für alle Verordnungen mit einem Verordnungsdatum ab 01.01.2017.
Unseren selbständigen Mitgliedern stehen die Preislisten zum Download zur Verfügung.
Veröffentlicht am 27.01.2017
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Der Jahreswechsel hat den Ärzten eine neue Software für die Verordnung von Heilmitteln beschert. Die Umstellung bringt offenbar Unsicherheiten mit sich.
Folgende Informationen können Sie in diesem Zusammenhang an die Ärzte weiter geben:
Veröffentlicht am 20.01.2017
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Gerne beantworten wir Ihnen hier einmal zusammengefasst die derzeit häufig gestellten Fragen zu den seit Jahresbeginn 2017 geltenden neuen Regelungen.
Veröffentlicht am 13.01.2017
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Der Indikationsschlüssel SB4 steht für:
Knochen-, Gelenk- und Weichteilerkrankungen
Gelenkerkrankungen: vorwiegend Schulter/Ellbogen/Hand mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf
Insofern ist der Regelfall auch schon bei 6 Einheiten ausgeschöpft.
Veröffentlicht am 06.01.2017
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Mit Wirkung zum 1.1.2017 wurde der Mindestlohn auf 8,84 Euro pro Stunde angehoben.
Bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis dürfen also nur noch maximal 50,9 Std bzw. 50 Stunden und 54 Minuten pro Monat gearbeitet werden.
Die weiteren Bestimmungen seit Einführung des Mindestlohnes bleiben bestehen.
Veröffentlicht am 23.12.2016
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Durch aggressive Werbung macht derzeit die dsa Marketing AG auf sich aufmerksam. Es werden Mails versendet, die suggerieren, dass mit hohen Bußgeldern aufgrund datenschutzrechtlicher Neuregelungen zu rechnen sei.
Auch gibt es Anrufe mit Angeboten eines "kostenfreien" Eintrags in ein Verzeichnis, dem dann prompt eine Rechnung folgt.
Unsere Empfehlung:
Veröffentlicht am 23.12.2016
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Ärzte mit bestimmten Qualifikationen können unter Einbindung von Heilmittelerbringern einen Antrag bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Spezialisierten Geriatrischen Diagnostik stellen. Es handelt sich hier also um zusätzliche Leistungspositionen, deren Abrechnung bestimmten Ärzten vorbehalten ist.
Die spezialisierte geriatrische Versorgung umfasst insbesondere die Durchführung geeigneter geriatrischer Assessmentverfahren (z.B. Selbstversorgungsfähigkeit, Mobilität, Kognition, Emotion, Ernährung, Schmerz, instrumentelle Aktivitäten), die systematische Erhebung relevanter Kontextfaktoren unter Verwendung eines Sozialassessments in mindestens fünf Bereichen (z.B. soziales Umfeld, Wohnumfeld, häusliche/außerhäusliche Aktivitäten, Pflege-/Hilfsmittelbedarf) sowie weitere syndrombezogene geriatrische Untersuchungen oder vertiefende Assessmentverfahren, um Hinweise für Funktionsstörungen und Risiken des geriatrischen Patienten zu erkennen, sowie die Bewertung der geriatrischen Syndrome.