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Veröffentlicht am 01.03.2024
- Aktualisiert am 28.03.2024
Gesetzlich vorgeschrieben: Patientenakte
Grundsätzlich ist das Führen einer Patientenakte inkl. Verlaufsdokumentation übergeordnet gesetzlich vorgeschrieben (=Patientenrechte):
§ 630 f BGB: Dokumentation der Behandlung
"(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen."
Veröffentlicht am 26.03.2024
Die „Entlastungsallianz“, eine Initiative des Sozialministeriums in Baden-Württemberg, will nun diesen Schritt – eine Einbringung über das Land in den
Bundesrat – prüfen. Die Unterarbeitsgruppe „Vereinheitlichung von Dokumentations-und Abrechnungsverfahren von Leistungen bei Krankenkassen“, bestehend aus
Vertreterinnen und Vertretern verschiedenster Verbände und Krankenkassen, traf sich am Donnerstag, den 21.03.2024 in Stuttgart.
Veröffentlicht am 05.08.2022
- Aktualisiert am 26.03.2024
Bitte beachten Sie die Presseinformation der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und nutzen die angebotene Förderung bei Neuanschaffung oder Nachrüstung von Therapieliegen:
BGW vergibt Förderung für Verbesserung der Sicherheit von Therapieliegen
Hamburg – Energetisch höhenverstellbare Therapieliegen sollen sicherer werden. Dafür hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein neues Programm gestartet: Ab sofort können Unternehmen eine finanzielle Förderung erhalten, wenn sie vorhandene Liegen nachrüsten oder neue beschaffen.
Veröffentlicht am 25.03.2024
Das erklärt Christine Donner im folgenden Video.
Wichtig: Hier finden Sie die Entwurfsvorlage mit der Sie selbst aktiv werden!
Veröffentlicht am 22.03.2024
Gerne haben wir als Bundesverband für Ergotherapeuten:innen in Deutschland e.V. eine von der Bundesärztekammer initiierte gemeinsame Erklärung von Verbänden und Organisationen aus dem Gesundheitswesen "Demokratie und Pluralismus als Fundament für ein menschliches Gesundheitswesen" mitgezeichnet.
Sie können die Erklärung unter diesem Link abrufen: www.baek.de/gemeinsame-erklaerung
Ebenfalls haben wir als BED einen Brandbrief gegen rechte Ideologien und für gleiche Menschenwürde mitgezeichnet. Sie finden den vollständigen Brief und die Liste der Unterzeichnenden auf der Webseite des Berliner Zentrums für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V.
Veröffentlicht am 21.03.2024

Wie angekündigt stellen wir unseren Mitgliedern eine Aufzeichnung des Webinars zur BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Aufgrund der Fülle an Informationen erhalten Sie diese in zwei Teilen, hier Teil 2.
Veröffentlicht am 15.03.2024
Wie angekündigt stellen wir unseren Mitgliedern eine Aufzeichnung des Webinars zur BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Aufgrund der Fülle an Informationen erhalten Sie diese in zwei Teilen, heute zunächst Teil 1.
Veröffentlicht am 15.03.2024

Als Interessenvertretung der Ergotherapierenden freuen wir uns vom BED e.V. über die zukünftig engere Zusammenarbeit mit dem Abrechnungs- und Softwarehaus opta data.
Als erstes gemeinsames Projekt übernimmt die opta data die Kosten für die Teilnahme ihrer Kundinnen und Kunden beim BED-Webinar mit allen Informationen rund um die BLANKO-VO am 19. und 21.3.2024
Veröffentlicht am 14.03.2024
Gerne stellen wir Ihnen heute unseren neuen Kooperationspartner vor:

Praxissoftware von Therapeuten für Therapeuten.
Eine Software für die Abrechnung über ein Abrechnungszentrum und die Praxisverwaltung, die alles Wichtige enthält und trotzdem leicht zu bedienen ist – für dieses Ziel geht thevea einen neuen Weg: Welche Funktionen wann und wie (weiter)entwickelt werden, entscheiden die User. Eine Roadmap macht transparent, woran das Entwicklerteam gerade arbeitet und wie groß die Nachfrage nach welchen Optimierungen ist.
Das Ergebnis: ein Abrechnungstool und eine Praxissoftware, gebaut nach den Wünschen von Therapeut:innen – ohne Ballast, ohne Installationsaufwand und ohne Hardware-Bedarf.
Veröffentlicht am 13.03.2024
Wir haben gestern, am 12.03.2024, gegenüber dem GKV-SV also dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen das Scheitern der Vergütungspreisverhandlungen für 2024 in der Ergotherapie erklären müssen und die Schiedsstelle angerufen.
Die Gründe legt Christine Donner, Geschäftsführender Vorstand des BED e.V., in folgendem Video dar: