Archiv: Berufspolitische Informationen

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Veröffentlicht am 10.03.2015 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Liebe Mitglieder,
gerne möchten wir Sie über die Demonstration am 21.03.2015 im Anschluss an die Therapiemesse in Leipzig informieren, organisiert vom Bund vereinter Therapeuten. Es wird demonstriert für eine leistungsgerechte Vergütung, Entbürokratisierung, die Abschaffung der Richtgrößen und ein Mitbestimmungsrecht im gemeinsamen Bundesausschuss(G-BA). Wir unterstützen diese Demonstration und nehmen aktiv daran teil, da alle Aktivitäten sinnvoll sind, die die Bevölkerung und Politiker in Deutschland auf die Probleme und die Situation der Heilmittelerbringer aufmerksam machen.
Veröffentlicht am 09.03.2015 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Entgegen vielen anderslautenden Schlagzeilen und Mitteilungen allerorten besteht grundsätzlich durchaus nach wie vor die Möglichkeit, als Freie/r Mitarbeiter/in in anerkannter Selbständigkeit für therapeutische Praxen tätig zu sein. Bei einer Prüfung sind immer die tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Auftragsverhältnisses ausschlaggebend.
Wir haben gerade in den letzten Monaten viele unserer Mitglieder erfolgreich bei der Statusfeststellung dahingehend begleitet, dass von offizieller Seite, nämlich der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, bestätigt wurde: Hier handelt es sich um "echte" Selbständigkeit.
Veröffentlicht am 09.03.2015 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wie bereits berichtet verweigern die Gesundheitsämter bundesweit die Möglichkeit der Anerkennung als sektoraler Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich Ergotherapie. Nun wird endlich der erste Gerichtstermin zu diesem Thema am 19. März 2015 stattfinden. Der BED unterstützt und finanziert die Klage eines Mitgliedes, um einen Präzedenzfall zu schaffen.
Veröffentlicht am 09.03.2015 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

In einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird mitgeteilt, dass künftig die Praxisbesonderheiten bereits vor Einleitung des Prüfverfahrens berücksichtigt werden müssen. Für Vertragsärzte, die von einer Wirtschaftlichkeitsprüfung im Heilmittelbereich betroffen sein könnten, bedeutet die Einigung eine deutliche Entlastung. Denn für diese Verordnungen sind nun keine Anfragen der Prüfungsstelle erforderlich. Informieren Sie die verordnenden Ärzte über diese gute Nachricht.
Veröffentlicht am 19.02.2015 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Der Referentenentwurf zum Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen kurz: eHealth-Gesetz ist aus Sicht der Heilmittelerbringer ernüchternd.
Während sonst seitens der Politik immer laut nach Zusammenarbeit und interdisziplinärem Austausch unter den Leistungserbringern aufgerufen wird, unterlässt es die Staatsführung selbst den dazu notwendigen Rahmen zu schaffen, denn bei den im eHealth-Gesetz benannten Versorgungsformen werden die Heilmittelerbringer weder konkret erwähnt, noch von Beginn an integriert.
Veröffentlicht am 03.02.2015 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Wir freuen uns sehr über das Engagement von Dr. Kühne, den Interessen der Heilmittelerbringer stärkeres Gehör in der Bundespolitik zu verschaffen. Das Arbeitspapier wurde in dieser Woche in die Arbeitsgruppe Gesundheit der Fraktion CDU/CSU eingebracht und wird dort nun weiter diskutiert. Inhaltlich besonders relevant ist dabei die Forderung nach einer besseren Vergütung der Heilmittelerbringer, mit der eine Entkopplung der Vergütung von der Grundlohnsumme verbunden ist, und eine stärkere Einbindung der Heilmittelerbringer in die derzeitige Versorgungslandschaft, zum Wohle der Patienten und im Hinblick auf zukünftige Versorgungsengpässe.
Veröffentlicht am 02.02.2015 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Fachkräftebedarf und Fachkräftenachwuchs, Sektorale Einschätzungen und Ergebnisse, Regionale Aspekte und Erfordernisse

Am 19.01.2015 wurden die Ergebnisse der neuen Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) des Landes Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Der BED e.V. wies in diesem Rahmen neuerlich auf die erforderliche Schulgeldbefreiung bei Ausbildungen von Heilmittelerbringern hin, sowie auf die Möglichkeit die Ausbildungen und Studiengänge von Heilmittelerbringern berufsbegleitend zu ermöglichen, um Fachkräfte für den Beruf des Ergotherapeuten zu begeistern.
Veröffentlicht am 12.01.2015 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

§ 11 der Heilmittelrichtlinie (HMR) eröffnet seit 01.07.2011 die Möglichkeit ohne Verordnung eines Hausbesuchs die Behandlung außerhalb der Praxis des Therapeuten oder der Therapeutin ausnahmsweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ggf. darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung, durchzuführen, wenn diese ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergebracht sind und kein Verordnungsausschluss nach § 6 der HMR dem entgegen steht.
Voraussetzung ist, dass sich aus der ärztlichen Begründung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt und die Tageseinrichtung auf die Förderung dieses Personenkreises ausgerichtet ist, sowie die Behandlung in diesen Einrichtungen durchgeführt wird.
Wie verhält es sich hingegen aber im Falle eines Kindes, welches aus rein therapeutischen Gründen zwingend in einer Tageseinrichtung behandelt werden soll?
Veröffentlicht am 08.01.2015 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Leider hat der DVE in den Rahmenverträgen dieser Regionen Einschränkungen bei den Hausbesuchserstattungen auf Kosten der Patienten vorgenommen.
Detaillierte Erläuterungen finden BED-Mitglieder folgend.
Veröffentlicht am 08.01.2015 Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.

Die gesellschaftliche Bedeutung der Ganztagsschule ist in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen, nicht zuletzt aufgrund der Ergebnisse der PISA-Studie die bessere schulische Lernbedingungen anmahnen, die die Politik durch die Ganztagsschulen verwirklicht sieht. Zudem ist die steigende Bedeutung auch dem erhöhten Betreuungsbedarf durch die notwendige Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschuldet. Das Bundesland Hamburg hatte sich mit der damaligen Verabschiedung des „Rahmenkonzepts für Ganztagsschulen“ am 21.06.2004 das Ziel gesetzt, alle Grund- und weiterführenden Schulen sukzessive in Ganztagsschulen umzuwandeln. Welche Problematik sich dadurch in Bezug auf eine notwendige therapeutische Intervention ergibt und wie sich die aktuelle Entwicklung gestaltet zeigen wir Ihnen folgend auf.
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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