Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 24.03.2015
Wie berichtet, fand in der letzten Woche der erste Verhandlungstermin in Sachen sektoraler Heilpraktiker für Ergotherapeuten statt.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe folgt in erster Instanz unserer Rechtsauffassung und hebt den Bescheid des Landratsamtes auf. Dieses muss nun über den Antrag unseres Mitglieds auf Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeuten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu entscheiden.
Die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichtes steht noch aus. Zudem wurde die Berufung zugelassen, da offenbar auch das Gericht diesen Fall in seiner grundsätzlichen Bedeutung anerkennt.
Wir freuen uns zunächst sehr darüber, dass die Richter uns Recht geben und wir damit einen großen Schritt auf dem Weg zum sektoralen Heilpraktiker für Ergotherapeuten weiter gekommen sind.
Selbstverständlich werden wir Sie über den weiteren Verlauf informieren.
Weitere Informationen zum Thema: