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Kabinett beschließt Gesetzentwurf über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe in der EU

Veröffentlicht am 28.03.2007

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe beschlossen.

Die Änderungen dienen der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Dabei geht es um Heilberufe, für deren Ausbildung der Bund zuständig ist (z. B. Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Pflegeberufe etc.).

Die Richtlinie regelt u. a., dass Berufsgruppen mit einer Ausbildung in Heilberufen in den EU-Staaten gegenseitig anerkannt werden. Außerdem beinhaltet die Richtlinie Erleichterungen für Leistungserbringer, die nur vorübergehend und gelegentlich in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen. Sie müssen kein formelles Anerkennungsverfahren durchlaufen.

Der Gesetzentwurf verbessert die Situation für die Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Patienten in einem größer werdenden Europa: größere Freiheiten bei der Dienstleistungserbringung werden geschaffen. Dabei bleibt der Patientenschutz gewahrt, weil bei erstmaliger Dienstleistungserbringung die Qualifikation der Leistungserbringer in den Berufen (z. B. Physiotherapie) geprüft wird, die nicht schon wie die Ärzte oder allgemeine Pflege harmonisiert waren.

Der Entwurf berücksichtigt außerdem die Regelungen, die im Zuge des Beitritts von Bulgarien und Rumänien zur EU erforderlich sind.

Die Umsetzung der Richtlinie hat bis zum 20. Oktober 2007 zu erfolgen. Dies wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf im Bereich des Bundes für die Heilberufe sichergestellt.

Den Gesetzestext finden Sie hier:

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