Veröffentlicht am 24.01.2019
Im mittlerweile jahrelangen Rechtsstreit unserer erneuten ersten Vorsitzenden Gabriele König gegen das Gesundheitsamt Karlsruhe wird es möglicherweise in der 2. Jahreshälfte 2019 ein Urteil geben.
Das Gesundheitsamt Karlsruhe hatte
2012 schon die
Bearbeitung eines Antrages auf Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie (HP Ergo) verweigert.
2015 erging das Urteil in erster Instanz:
Gericht gibt Ergotherapeuten Recht: Sektoraler Heilpraktiker für ErgotherapeutenDie Gegenseite ging in Berufung.
2017 kam das Landesverwaltungsgericht zum selben Urteil:
Sektoraler Heilpraktiker Ergotherapie in 2. Instanz ebenfalls bestätigtDie Berufung gegen dieses Urteil wurde zugelassen, da es sich um eine grundsätzliche Fragestellung handelt und das Gesundheitsamt Karlsruhe ging dementsprechend auch gegen dieses Urteil in Revision. Wir erhielten auf Nachfrage nun die Information, dass mit einer Anberaumung des Verhandlungstermins in 3. Instanz voraussichtlich im 2. Halbjahr 2019 gerechnet werden kann.
Der BED unterstützt und finanziert diesen Rechtsstreit gegen die Verweigerung der Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeuten. Das zu erwartende Urteil wird Auswirkungen auf bundesweit alle Gesundheitsämter haben.
Sofern auch Sie die sektorale Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie bekommen und nicht auf dieses Urteil warten wollen, wenden Sie sich gerne an uns, damit wir Sie entsprechend unterstützen können.
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.