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§ 106 Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung

Veröffentlicht am 14.11.2008

Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Aufgabe die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überwachen.

Seit dem 01.01.1989 gibt es bereits Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Die entsprechende Verankerung in der Gesetzgebung findet sich im SGB V § 106.

Das Thema ist also nicht neu, sondern altbekannt.
Aktuell ist es jedoch vorwiegend deshalb in aller Munde, da die Ausgaben im Heilmittelbereich, wie im Übrigen in der Vergangenheit auch, steigen.

Seit 4 Jahren wird dieser Sachverhalt jedoch vermehrt als Politikum diverser politischer Parteien als dringende Reformargumentation genutzt, nachdem Beschneidungen der Arztvergütungen als auch Ausgabenkürzungen im Arzneibereich auf zu hohen Widerstand stießen, die auch mit sich auswirkenden volkswirtschaftlichen Drohungen der diversen betroffenen Unternehmen, Konzerne und Institutionen einhergingen.
Zuvor hat sich keiner aus gutem Grunde, für den im Vergleich, sehr kleinen Ausgabenbereich interessiert.

Im Zuge dessen kommt es nun vermehrt zu Prüfungen und neuerdings auch zu Regressen im Heilmittelbereich.
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