Berufspolitische Informationen >> Jetzt schlägt es aber 13! Heilmittelerbringer sollen leer ausgehen! Mehr noch: Die neuen Verträge und damit die dringend benötigten Vergütungssteigerungen sollen erst im Oktober kommen!
Corona >> Jetzt schlägt es aber 13! Heilmittelerbringer sollen leer ausgehen! Mehr noch: Die neuen Verträge und damit die dringend benötigten Vergütungssteigerungen sollen erst im Oktober kommen!
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Jetzt schlägt es aber 13! Heilmittelerbringer sollen leer ausgehen! Mehr noch: Die neuen Verträge und damit die dringend benötigten Vergütungssteigerungen sollen erst im Oktober kommen!

Veröffentlicht am 23.03.2020

- Kabinett beschließt Entwürfe für Gesetzespakete zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie -

Als wenn es nicht schon genug wäre:

- dass Therapeuten mit ihren Patienten völlig alleine gelassen werden,

- trotz hoher Infektions- und Multiplikationsgefahr kein Schutzmaterial gestellt bekommen

- keine klaren Informationen bekommen- weder vom Bund, noch vom Land, noch von den Gesundheitsämtern, noch von den Kommunen

- die „Erlaubnis erhalten“, - sich der Gefahr einer Infektion auszusetzen, um die Notversorgung aufrecht zu erhalten

- Von massiven Existenzängsten geplagt werden aufgrund von Patientenrückgängen in Folge der Pandemie

Nein, das scheint noch nicht zu reichen, denn nun gibt es einen neuen Kabinettsentwurf zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie.

Vergessen hat man die Therapeuten dieses Mal eindeutig nicht. Es ist kein Versehen, sondern eine bewusste Handlung, denn die Therapieberufe werden nur an zwei Stellen erwähnt. Im Ergebnis: Den Therapeuten gönnt man nur eines, nämlich: Ihre lang und hart erkämpften, lang ersehnten Verträge, ihre lang erstrittene Verhandlungsmöglichkeit für höhere Vergütungen nun noch später zu erhalten. Statt zum Juli wird es nun Oktober 2020.

Und die Anderen: Nun ja, die bekommen natürlich sofort mehr Geld!! Schließlich können bei den vertragsärztlichen Leistungserbringern wirtschaftliche Schäden auftreten, die in Patientenrückgängen in Folge der Pandemie begründet sind. Ach wirklich?

UND WER SCHÜTZT DIE THERAPEUTEN!?! Das Bundesministerium für Gesundheit ganz offensichtlich nicht.

Die vertragsärztlichen Leistungserbringer sollen vor zu hohen Honorarminderungen bei verringerten Inanspruchnahmen vertragsärztlicher Leistungen aufgrund von Patientenrückgängen in Folge der Pandemie geschützt werden. Gute Idee!! WO IST DENN DER UNTERSCHIED; OB ES SICH UM EINEN VERTRAGSÄRZTLICHEN LEISTUNGSERBRINGER ODER UM EINEN SONSTIGEN LEISTUNGSERBRINGER IM GESUNDHEITSWESEN HANDELT??

Sind die Therapeuten Menschen zweiter oder gar dritter Wahl?

Wer nun meint nun sei es aber mal gut wird enttäuscht, denn man bekommt weiter zu lesen:

„…. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie der Medizinischen Dienste sind durch das Virus gefährdet. Persönliche Kontakte der Prüferinnen und Prüfer, der Gutachterinnen und Gutachter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen mit Pflegebedürftigen sollen daher während der Pandemie soweit wie möglich vermieden werden. …Zudem stellt die Pandemie Pflegeeinrichtungen durch Mehrausgaben und Einnahmeausfälle vor finanzielle Herausforderungen.“

Spahns Lösung:

Für die Kliniken:

„Die durch Verschiebung oder Aussetzung planbarer Aufnahmen, Eingriffe oder Operationen hervorgerufenen Einnahmeausfälle werden ausgeglichen, indem Krankenhäuser einen Pauschalbetrag erhalten. Die Höhe des Pauschalbetrages richtet sich danach, wie stark die aktuelle Zahl der voll- oder teilstationär behandelten Patientinnen und Patienten von der Zahl der im Jahr 2019 durchschnittlich pro Tag voll- oder teilstationär behandelten Patientinnen und Patienten abweicht. Der Pauschalbetrag wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert und aus dem Bundeshaushalt refinanziert.

Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patientin und Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann. Zum anderen sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierung der Krankenhäuser vorgesehen, um diese bei der aktuellen Krisenbewältigung zu entlasten. Diese Maßnahmen sehen eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts vor, wodurch nicht nur die Liquidität der Krankenhäuser verbessert wird, sondern auch erhebliche Zusatzeinnahmen entstehen.“

Und so geht es munter weiter: Erleichterungen, Zusatzeinnahmen, Zuschläge

Für die Ärzte:

„Es wird vorgesehen, dass die Krankenkassen den Kassenärztlichen Vereinigungen diejenigen zusätzlichen Kosten zu erstatten haben, die zur Finanzierung der Ergreifung außerordentlicher Maßnahmen erforderlich sind, um die vertragsärztliche Versorgung während des Bestehens der epidemischen Lage nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes in der gebotenen Weise sicherzustellen. Zum Schutz vor einer zu hohen Umsatzminderung bei der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen, die in einem Fallzahlrückgang aufgrund einer geringeren Patienteninanspruchnahme in Folge einer Pandemie begründet ist, werden Ausgleichszahlungen vorgesehen.“

Für die Pflege:

„Mit der Kostenerstattungsregelung in § 150 SGB XI wird Pflegeeinrichtungen die Sicherheit gegeben, durch die Pandemie bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen. Den Pflegekassen wird zudem ein weiter Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt. Sie können nach ihrem Ermessen zur Vermeidung von im Einzelfall im häuslichen Bereich verursachten pflegerischen Versorgungsengpässen, wenn vorrangige Maßnahmen nicht ausreichend sind, Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge gewähren.“

Nur allein für die Kliniken stellt Spahn schon 2,8 Milliarden Euro bereit! Das ist ein Drittel, die kalkulatorisch die gesamte Heilmittelversorgung im Jahr 2019 gekostet hat! Und das ist nur ein Beispiel aus dem Entwurf. Die meisten Ausgleichszahlungen sind erst gar nicht zu beziffern! Hier werden mal eben Blankoschecks ausgestellt. Gute Gelegenheit mal Gelder mit einem tollem Gesetzesnamen zu verteilen und wenn die Heilmittelerbringer weiterverhandeln, dann sind leider die Liquiditätsreserven der Kassen aufgebraucht.

Nicht, dass man mich falsch versteht. Ich gönne allen Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten jeden Cent. 

Bei solch einem Maßnahmenpaket die Heilmittelerbringer finanziell in ihrer Existenz jedoch gar nicht zu berücksichtigen, obwohl es sich monetär um die vulnerabelste Gruppe handelt, weil durch die schlechte Vergütung der Krankenkassen keine Rücklagen gebildet werden konnten, so dass die Heilmittelpraxen unmittelbar von einer Insolvenz bedroht sind, schlägt dem Fass den Boden aus.

Schluss mit lustig. Bei so einem Kabinettsentwurf beginne ich mich ernsthaft vor Corona und seinen Folgen für diese Gesellschaft zu fürchten.

Kann es sein, dass dieser Entwurf kommt, wohl wissend, dass wir ja alle Zuhause bleiben sollen und deshalb gerade kein Therapeut mehr aufs Fahrrad steigen kann, um Brandbriefe nach Berlin zu fahren!? Keine Sorge, uns wird etwas einfallen!

Spahn muss sich warm anziehen, denn das lassen sich die Therapeuten und der BED e.V. nicht bieten!

Krankenhausentlastungsgesetz:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Entwurf_COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz.pdf

Beachten Sie auch unseren Artikel: !! AKTION erforderlich – Kontaktieren Sie Ihre Politiker JETZT– jede Stimme zählt!



Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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