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Veröffentlicht am 27.03.2020
Wer mit seinen Mitarbeitern für März Kurzarbeit vereinbart hat oder das noch tun möchte, muss dies
bis 31. März bei der Agentur für Arbeit (Eingang dort) angezeigt haben. Beachten Sie bitte unbedingt diese Frist, auch wenn vielleicht noch Details unklar sind.
Die Agenturen für Arbeit stehen genau wie alle anderen vor völlig neuen Dimensionen und bitten daher um Geduld, was die Beantwortung Ihrer Anfragen angeht.
Grundsätzliche Informationen finden Sie in unserem Artikel
Kurzarbeit – Informationen und Anleitung