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Kommentierung des BED e.V. zur Verschiebung der Rahmenverträge im Heilmittelbereich

Veröffentlicht am 10.09.2020

Zunächst einmal ist es eine Unverfrorenheit, die maßgeblichen Berufsverbände im Heilmittelbereich nicht unmittelbar am Entscheidungsprozess der Verschiebung der Heilmittelrichtlinie zu beteiligen, sondern lediglich darüber zu informieren.

Laut Verfahrensordnung ist der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA dazu zwar derzeit nicht verpflichtet, weil sich durch den Beschluss inhaltlich nichts an der Heilmittelrichtlinie ändert.

Da die Auswirkungen der Richtlinienverschiebung auf die Therapeuten jedoch massiv sind- siehe:
  • Verschiebung der dringend notwendigen bundeseinheitlichen Rahmenverträge mit vielen bürokratischen Erleichterungen
  • Verschiebung der Erhöhung der existenziell bedrohlichen Vergütungspreise im Heilmittelbereich
wirkt diese fehlende Anhörung nahezu dekadent.

Die Heilmittelrichtlinie ist nur dann zu verschieben, wenn man einen „Gleichklang“ mit den neuen Verordnungsvordrucken und den bundeseinheitlichen Rahmenverträgen im Heilmittelbereich wünscht, die darauf fußen.

Laut BMG war die 1. Verschiebung der Verträge im Heilmittelbereich, die angeblich Corona geschuldet war, nun doch ursächlich diesem Gleichklang geschuldet und man hat die Verschiebung auch hier wieder ohne Beteiligung der Verbände seitens des BMG ohne Absprache und mit Verweis auf die sich nun als unrichtig herausgestellten Hintergründe durchgeschoben.

Während seit Jahren die Player im G-BA die Heilmittelerbringer in ihren Mühlen der Unabgestimmtheit zerreiben- siehe nur die jahrelange Auseinandersetzung der KBV mit der GKV-SV, ob nun ein neuer Regelfall arzt- oder aber fallbezogen ist, ist es hingegen der Ärzteschaft einfach nicht zuzumuten
  1. den Softwareranbieter zu wechseln
  2. oder die neuen Vordrucke einfach händisch auszufüllen
  3. oder die neuen Vorgaben auf alten Vorducken aufzubringen
Das wären nämlich die Möglichkeiten statt einer Verschiebung. Offenbar trauen die Arzt-Funktionäre ihren eigenen Berufsangehörigen sowie den Medizinischen Fachangestellten mal so gar nichts zu.

Im Übrigen ist nicht sichergestellt, dass alle Softwareanbieter zum 01.01.2021 dann auch tatsächlich fertig sind! Die KBV hat eindeutig in der Sitzung zum Beschluss mitgeteilt, dass man dies nicht zusichern könne.

Es wird also ein Riesenaufwand betrieben, zu Lasten der Heilmittelerbringer, obwohl es andere Wege gäbe, die weitaus sicherer sind. Es ist im Gegenteil sogar eher wahrscheinlich, dass auch zum 01.01.2021 nicht alle Anbieter zertifiziert sind und man dann ohnehin doch zeitgleich zwei Systeme im Übergang nebeneinander fahren muss. Eine Situation, die man seit nunmehr 6 Monaten mit aller Macht zu Lasten der Therapeuten zu verhindern sucht und die trotzdem eintreten wird.

Man fragt sich: Ja, was wäre denn gewesen, wenn z.B. die Softwarehersteller der Praxisverwaltungssoftware im Heilmittelbereich die neuen Vordrucke hätten nicht abbilden können?

Dann hätten genau eben jene Funktionäre müde lächelnd den betroffenen Therapeuten rundheraus mitgeteilt, sie sollten dann doch einfach die Software wechseln.

An diesem Ereignis, lässt sich die Ungleichbehandlung der verschiedenen Player im Gesundheitswesen einmal mehr deutlich erkennen.

Nicht umsonst drängen wir gesetzgeberisch darauf hin, dass die Berufsverbände im Heilmittelbereich immer und stets dann eingebunden werden, wenn ihre Belange berührt werden.

Der BED e.V. tritt an, diese alten Strukturen durch neue zu ersetzen. Jeder der uns kennt weiß, dass wir ein einmal ins Auge gefasstes Ziel nicht mehr loslassen, bis wir es erreicht haben.

Diese Forderungen sind umso schneller umsetzbar, je kritischer die betroffenen Therapeuten diese Entwicklungen verfolgen und ihre Meinung dazu an den entsprechenden Stellen auch kundtun. Politische Vertreter des Ausschusses für Gesundheit, KBV, GKV-SV sowie der G-BA sind hier die richtigen Ansprechpartner.

Vorlagen für Ihre berechtigten Forderungen gibt es z.B. hier.

Traut Euch, liebe Therapeuten. Veränderungen sind möglich. Das ist unser tägliches Geschäft.

Es gibt eben Berge, über die wir hinüber müssen, sonst geht der Weg nicht weiter.

 
Bei Fragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.

Ihr BED e.V.
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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