Berufspolitische Informationen >> Aufruf! Keine Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge OHNE Nachteilsausgleich für Therapeuten!
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Aufruf! Keine Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge OHNE Nachteilsausgleich für Therapeuten!

Veröffentlicht am 02.09.2020
Aktualisiert am 02.09.2020

Liebe Therapeuten,

sagt dem BMG und den Politikern, dass eine neuerliche Verschiebung Eurer neuen, angemessenen Vergütungspreise ohne Nachteilsausgleich für Euch nicht in Frage kommt:

Sendet dazu einfach folgende Mail:

Betreff: Keine Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge OHNE Nachteilsausgleich

Sehr verehrte Damen und Herren,

auf Grund verspäteter Zertifizierungsanträge privatwirtschaftlicher Arztsoftwareanbieter soll die neue Heilmittelrichtlinie statt zum 01.10.2020, voraussichtlich erst zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Werden in dem Zuge auch die bundeseinheitlichen Rahmenverträge verschoben, bedeutet das für uns Therapeuten:

  1. Weitere 3 Monate ohne angemessene Entlohnung, sowie
  2. nicht abschätzbare bürokratische Mehraufwendungen 

Das ist nicht akzeptabel! Die Zeiten, in denen derartige Versäumnisse Dritter auf dem Rücken der Therapeuten ausgetragen werden konnten, sind vorbei. Wir fordern daher einen Nachteilsausgleich oder Übergangsregelungen, die ein in Kraft treten der bundeseinheitlichen Rahmenverträge zum 01.10.2020 ermöglichen.

Wir freuen uns hierzu auf Ihre Antwort und Stellungnahme.



Geben Sie das Schreiben auch an Ihre Kolleg*innen weiter, damit die Notwendigkeit deutlich wird.



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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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