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Veröffentlicht am 12.11.2020
Aktualisiert am 18.10.2022
Arbeitgeber und Selbstständige können nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Erstattung von Verdienstausfällen beantragen, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots entstanden sind.
Anträge müssen spätestens 24 Monate (Stand 06.09.21) nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder dem Ende der Quarantäne gestellt werden. Für die Wahrung der Antragsfrist kommt es darauf an, dass die Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde auf Landesebene eingegangen sind.
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