Veröffentlicht am 24.02.2021
Liebes Mitglied des BED e.V.,
sofern Sie Therapien in Pflegeeinrichtungen und/ oder Hausbesuchen durchführen, haben Sie jetzt die Möglichkeit zur Impfung gegen SARS-CoV-2.
Entnehmen Sie alle Informationen dem unten stehenden Schreiben und beachten die
Rückmeldefrist bis zum 28.02.21.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Impfschutz bei möglichst vielen Menschen, die in Pflegeeinrichtungen tätig sind, würde für alle die in diesen Einrichtungen leben und arbeiten ein Schritt hin zu mehr Sicherheit bedeuten.
Nach der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ (CoronaImpfV) §2 haben Anspruch auf Schutzimpfung mit höchster Priorität:
„Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,“
sowie
„Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben“
Bitte beachten Sie, dass zum aktuellen Stand der Priorisierung ausschließlich Personal impfberechtigt ist, welches in Pflegeeinrichtungen und Hausbesuchen tätig sind. Um die in Berliner Pflegeeinrichtungen und Hausbesuchen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens mit individuellen Impfterminen versorgen zu können, benötigen wir folgende Angaben:
Angaben zum Unternehmen
Name des Unternehmens |
Adresse_Straße_Hausnummer |
Adresse_PLZ_Berlin |
Mailkontakt |
Musterpraxis_Ergo/Physio/Logo |
Musterstraße 01 |
12345 Berlin |
musterfrau@musterwerkstatt.de |
Angaben zu den Mitarbeiter/innen
Name_MA |
Vorname_MA |
Geburtsdatum |
Beruf/Qualifikation |
Eingesetzte Pflegeeinrichtung/Hausbesuche |
Musterfrau |
Martina |
01.01.2000 |
Ergotherapeutin |
Musterpflegehaus1 |
Mustermann |
Max |
01.01.2000 |
Physiotherapeut |
Musterpflegehaus1 |
Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Einladungsgenerierung und der Impfterminvergabe erhoben und gemäß der Datenschutzinformation (siehe Anlage) behandelt.
Nach Eingang der Angaben werden wir Ihnen die personifizierten Einladungen zukommen lassen, mittels derer sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Termine zur Durchführung einer Schutzimpfung im Impfzentrum buchen können.
Um einen zügigen Einladungsprozess gewährleisten zu können, freuen wir uns über eine zeitnahe Rückmeldung,
spätestens bis zum 28.02.2021 an das Funktions-Postfach
UAGTestungBestellung@SenGPG.Berlin.de, und bedanken uns im Voraus für Ihre kooperative Mitwirkung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Yeler
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Krisenstab
Oranienstraße 106
10969 Berlin