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Schleswig-Holstein: Nächste Woche Impfung für Heilmittelerbringende möglich

Veröffentlicht am 26.02.2021
Aktualisiert am 26.02.2021

AKTUALISIERUNG 16.00 UHR:
Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein informierte uns, dass alle Heilmittelerbringenden in Schleswig-Holstein sich in der nächsten Woche mit dem Impfstoff AstraZeneca gegen Covid19 impfen lassen können:

"... Sehr geehrte Damen und Herren,

in der nächsten Woche stehen noch viele Impftermine mit dem Impfstoff AstraZeneca zur Verfügung. Daher können diese in der nächsten Woche jetzt auch alle Heilmittelerbringer*innen nutzen.

Impftermine können unter www.impfen-sh.de vereinbart werden. ..."

Nutzen Sie diese Gelegenheit zur Impfung, welche zunächst auf die kommende Woche (KW09) beschränkt ist.

Derzeit (26.02.2021, 12:40) ist die online-Termin-Buchung mit einer Eingangsfrage blockiert, welche Sie als Heilmittelerbringende ohne Tätigkeit in bestimmten Bereich noch ausschließt. Nutzen Sie daher zur Terminvereinbarung ggbfs folgende Telefonnummern: 116117 und 0800-4556550

Das Ministerium teilte um 15:25 mit:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

damit die Heilmittelerbringer*innen jetzt sofort einen Impftermin unter www.impfen-sh.de vereinbaren können, müssen wir die Technik ein wenig überlisten:

Bitte setzen Sie bei der Frage der Impfberechtigung das Kreuz bei:

-           Arbeiten Sie in einer medizinischen Einrichtung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5 CoronaImpfV

Die Abfragemaske wird so schnell wie möglich angepasst, aber bis dahin dürfen Sie das Kreuz an der erwähnten Stelle setzen, auch wenn Sie nicht in einer derartigen Einrichtung tätig sind.

Von dieser Möglichkeit dürfen die Heilmittelerbringer*innen, das weitere Praxispersonal und auch die Schülerinnen und Schüler, die sich in einer Ausbildung zum/zur Heilmittelerbringer*in befinden und in der praktischen Ausbildung tätig sind, Gebrauch machen."
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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