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Veröffentlicht am 18.06.2021
Aktualisiert am 20.06.2022
Mit der Verlängerung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung treten die Sonderregelungen bzgl. der Fristen im Entlassmanagement erst am 25. November 2022 außer Kraft (Stand 31.05.2022).
Es gilt also weiterhin beim Entlassmanagement:
- Behandlungsbeginn innerhalb 7 Kalendertagen
- Abschluss der Behandlung spätestens am 21. Kalendertag nach der Entlassung (=Ausstellungsdatum)
- Behandlungszeitraum (erste bis letzte Behandlung) insgesamt maximal 14 Kalendertage

Alle coronabedingten Sonderregelungen finden Sie in unserer Tabelle im Artikel:
Ihr Team vom BED e.V.