Veröffentlicht am 04.02.2022
Aktualisiert am 18.02.2022
Ohne Anerkennung der Wirtschaftlichkeit haben wir für den Übergangszeitraum bis zur Anhebung der beihilfefähigen Höchstsätze mit der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) für die Mitglieder der Gruppe A eine neue Preisvereinbarung geschlossen, welche unsere Verbandsmitglieder wie gewohnt auf unserer Webseite finden:
Die Vergütungssätze gelten für Behandlungen, die ab dem 01. Februar 2022 durchgeführt und frühestens zum 15.02.2022 abgerechnet werden.
Des Weiteren akzeptiert die PBeaKK die Vergütung des erhöhten Hygieneaufwands von 1,50 Euro pro Verordnung (Hygienepauschale) analog der GKV bis längstens zum 25. November 2022.
Abweichend von der geschiedsten Preisliste mit der GKV wird bei der PBeaKK die Position 59934 bei Behandlung mehrerer Patient:innen in einer sozialen Einrichtung verwendet. Bei nur einem Patienten oder einer Patientin kommt wie auch bei anderen Hausbesuchen Position 59933 zur Abrechnung.
Hintergrund
Gemäß Satzung der PBeaKK müssen vereinbarte Verträge und Preise mit Leistungserbringer:innen im Direktabrechnungsverfahren deutlich unter den beihilfefähigen Höchstbeträgen liegen, vergl. § 30a der Satzung PBeaKK. Da die Bundesbeihilfeverordnung und deren Anlage 9 noch nicht geändert und vom Bundesinnenministerium bisher auch noch keine Vorabanhebung der Beihilfesätze im Bereich Ergotherapie durchgeführt wurde, kollidiert die Satzungsvorgabe mit der grundsätzlichen Vereinbarung mit der PBeaKK gemäß der eigentlich 10% auf die Vergütungssätze der GKV aufzuschlagen sind.
Als befristete Ausnahmeregelung erfolgte stattdessen ein Aufschlag von 4% auf die geschiedsten GKV-Preise allerdings ohne den zusätzlichen bis 31. September 2022 befristeten Aufschlag, welchem sich die PBeaKK nicht anschließt.
Wir haben das Bundesverwaltungsamt (BVA) und das Bundesinnenministerium kontaktiert und um Anpassung auch der beihilfefähigen Höchstsätze im Bereich Ergotherapie gebeten. Sobald dies geschehen ist, werden wir erneut mit der PBeaKK in Verhandlung treten, da die aktuellen Preise nicht wirtschaftlich sind und von uns ausdrücklich auch nicht als wirtschaftlich anerkannt wurden.