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Wenig überraschend: Krankenkassenverband bricht Verhandlungen zur Videotherapie im Bereich der Ergotherapie ab

Veröffentlicht am 30.03.2022

Am 18.03.2022 berichteten wir bereits über das Verhalten des Krankenkassenverbandes und sein eindeutiges Desinteresse an einer besseren Heilmittelversorgung für ihre eigenen Versicherten, die jeden Monat in guten Glauben an eine angemessene Versorgung ihre Beiträge an die Krankenkassen entrichten

Diese Feststellung erhärtete sich mehr und mehr im Laufe der Verhandlungen, da der Krankenkassenverband absolut jeden der Regelungsvorschläge der von ergotherapeutischer Seite zur Videobehandlung eingebracht wurde gänzlich abgelehnte oder so torpedierte, dass die gesetzgeberische Intention nur noch ein Schatten ihrer selbst war.

Sachliche Gründe wurden trotz mehrfacher Verständigungsversuche nicht benannt.

 

Trotzdem behauptete der Kassenverband in der Sitzung zur Entscheidung über die Verlängerung der Sonderbedingungen wegen Corona beim Gemeinsamen Bundesausschuss, dass die Verträge zur Videotherapie pünktlich und damit zum 01.04.22 geschlossen werden würden. Nicht zuletzt deshalb wurden die Sonderbedingungen im Heilmittelbereich nicht verlängert und laufen zum Monatsende aus.

Nachdem der BED e.V. beim G-BA, dem BMG und im Gesundheitsausschuss auf Grund dieser Krankenkassenaussage bei den verantwortlichen Stellen darauf hinwies, dass der erfolgreiche Abschluss lt. Verhandlungsstand eher sehr unwahrscheinlich sei, zeigt sich der Kassenverband als schlechter Verlierer und bricht die Verhandlungen ab, statt seine Fehinformation einzugestehen

Zur Begründung gibt der Kassenverband an, der BED e.V. hätte vertrauliche Informationen aus dem letzten 8-Augen-Gespräch weitergegeben. Welche vertrauenswürdigen Informationen das nun gewesen sein sollen wurde trotz Nachfrage nicht geäußert.

Die seit Verhandlungsbeginn zur Videotherapie in Endlosschleifen durchgekauten Verhandlungspositionen die an Hand von 2 Beispielen zum besseren Verständnis wiedergegeben wurden, können und sollten es wohl kaum sein. Was anderes wurde an die, die es nun wahrlich angeht, nämlich den Gesetzgeber und das Ministerium, sowie die unter Vortäuschung falscher Tatsachen angeschmierten G-BA Kolleginnen allerdings nicht kommuniziert. Siehe Anlage

Ein Verband der fadenscheinig mit Transparenz argumentiert, um separate Positionsnummern für die Videobehandlungen zu erhalten, und damit ganz leicht die Einhaltung seiner willkürlich geforderten Mengenbegrenzung überprüfen zu können bestätigt durch seinen Verhandlungsabbruch wegen angeblicher Weitergabe vertrauenswürdiger Informationen nur seine tatsächlichen Absichten.

So oder so: Der Gang vor die Schiedsstelle wäre uns ohnehin nicht erspart geblieben.

Der von der Patient:innenvertretung befürchtete Bruch in der telemedizinischen Leistungserbringung wird ab 01.04.22 für die Ergotherapie eintreten und steht damit nicht allein. Auch die Sprachtherapeut:innen gehen ins Schiedsverfahren. Wenig überraschend …die beiden Berufsgruppen mit den größten Anteil an telemedizinischer Leistung…

 

Es bleibt bei unserem Resultat: Auf dem reinen Verhandlungsweg kann keine Verbesserung der Situation der Heilmittelerbingenden erfolgen.

  1. Es braucht dazu in jedem Fall den Sitz der Heilmittelverbände im G-BA.
  2. Wir verlangen zudem Verhandlungen, die ihre Bezeichnung als Verhandlung überhaupt verdienen. Die bisherigen Verhandlungen haben alles andere im Sinn als einen Ausgleich der sich naturgemäß widerstrebenden Interessen. Die derzeitigen Verhandlungen sind ausschließlich für die Durchsetzung der kassenseitigen Interessen da.

Es braucht daher zukünftig grundlegend den Einsatz eines Moderators oder Mediators, um einen fairen Interessenausgleich vorzunehmen.

Eine ausschließliche Verhandlungsführung durch den Verband der Krankenkassen lehnen wir daher aus oben benannten Gründen mit sofortiger Wirkung rundweg ab.

Fragen dazu beantworten wir gerne:

Persönliche Beratung unter:
05221-8759453

oder per Telegram/Whatsapp: 0173-2583370

 

Beleg:  Antwort von Herrn Egger GKV-SV in der 90. Öffentliche Sitzung ab 3:09 auf die Frage der Patient:innenvertretung Fr. Rink:

https://www.g-ba.de/service/livestream-mediathek

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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