Berufspolitische Informationen >> Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) stellt klar: Heilmittelreport der BARMER ist KEINE Forschungsarbeit

Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) stellt klar: Heilmittelreport der BARMER ist KEINE Forschungsarbeit

Veröffentlicht am 10.03.2023

Bereits im Februar 2022 hatten wir beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eine Eingabe zu dem BARMER Heilmittelreport 2021 eingereicht.

Die BARMER hatte die Daten von 17.000, bei der Barmer versicherten, Physiotherapeut*innen ohne deren Zustimmung, für eine fragwürdige Auswertung benutzt. Das erklärte Ziel war dabei festzustellen, dass Vergütungserhöhungen angeblich nicht im nötigen Umfang an die angestellt tätigen Therapeut*innen weitergegeben werden.

Die Verwendung von Versichertendaten zu Forschungszwecken unterliegt grundsätzlich gemäß § 287 Abs. 1 SGB V der strengen Aufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS).

Daher stellten wir konkret folgende Fragen an das BAS:

  1. Für die Untersuchung der Fragestellung, die die BARMER vornimmt, ist die Verwendung der Daten der BGW gesetzlich vorgegeben. Die BARMER hat trotzdem eine Auswertung auf Basis von Versichertendaten vorgenommen, für die nach unserem Verständnis gemäß § 287 Abs. 1 SGB V eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde hätte vorliegen müssen. Lag diese Erlaubnis ihrerseits vor oder ist die Erlaubnis aus ihrer Sicht nicht erforderlich?
  2. Haben zum Zwecke der Auswertung Versicherten-Daten das geschützte System verlassen und wurden diese entgegen den Vorgaben aus § 75 SGB X übermittelt?

Nach erfolgter Ermittlung und Stellungnahme der BARMER zum Sachverhalt teilte uns das BAS nun mit, dass die Erstellung und Veröffentlichung des BARMER-Reports weder auf § 75 SGB X noch auf § 287 SGB V gestützt werden können, der BARMER aber grundsätzlich die Berechtigung zu Stellungnahmen erwächst. Davon hätte die BARMER Gebrauch gemacht.

Somit ist deutlich, dass der BARMER-Heilmittelreport noch nicht einmal im Ansatz als valide Forschungsarbeit anzusehen ist, sondern lediglich der politischen Einflussnahme und Meinungsmache dient.

Unsere Intervention hat offenbar dazu geführt, dass die BARMER zumindest in ihrer aktuellen Stellungnahme zur Heilmittelversorgung 2022 auf die Auswertung von Patientendaten verzichtet hat.

Dennoch kann auch der aktuelle Heilmittelreport nicht als Faktencheck genutzt werden, denn weiterhin werden darin Behauptungen aufgestellt, die mit fragwürdigen Fakten „belegt“ werden, die jeden Branchenkenner in Erstaunen versetzen. Beispiel gefällig?

Die Barmer behauptet, es gäbe einen neuen Gründungsboom in der Physiotherapie.

Die Anzahl der Praxen sei um 15 %, die in der Ergotherapie gar um 20% gestiegen.

 

 

In Wahrheit ist die Anzahl der Praxen, trotz größter politischer Bemühungen die Versorgung mit Heilmitteln zu verbessern, in der Physiotherapie jedoch lediglich um 2,7% und in der Ergotherapie um 4,8 % gestiegen.

Zum Beweis, die validen Zahlen der BGW, da je Betriebsstätte auch ein Beitrag zu bezahlen ist:

 

 

Dem Branchenkenner ist auch sogleich klar, welchen Fehler die Barmer bei ihrer Erhebung begangen hat. Es wurde die Anzahl der Zugelassenen gezählt und nicht der Anzahl der Praxen = Betriebsstätten. Da sich eine Zulassung sowohl auf eine Person, als auch den Ort bezieht, kommt es zu Mehrfachzählungen, sobald eine Praxis von mehr als einer Person gegründet wird. 

So heißt es wohlweislich im Ergotherapievertrag in den Begriffsbestimmungen:

 

Unklar bleibt zudem, ob bei der Milchmädchenrechnung der Barmer nicht auch versehentlich die Einrichtungen nach §124 Absatz 5 inkludiert wurden. Zu diesen Einrichtungen zählen Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und ihnen vergleichbare Einrichtungen, die seit dem TSVG ebenfalls ambulante Heilmittelleistungen abrechnen dürfen und im Gegensatz zu den Praxen dazu noch nicht einmal einen Antrag auf Zulassung stellen müssen. Diese Einrichtungen sind automatisch zugelassen. 

Die Frage, ob und in welcher Höhe derartige Reporterstellungen, die lediglich den Anschein einer seriösen Forschungsarbeit erwecken und Meinungsmache betreiben,, eine Verwendung von Versichertengeldern rechtfertigt, müssen sich die Verantwortlichen und vor allem die bisherigen (therapeutischen) Versicherten der BARMER selbst beantworten. Schließlich gibt es genug gesetzliche Krankenkassen…

Wir danken dem Bundesamt für soziale Sicherung für diese klare Einordnung.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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