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Absetzungsrausch: Kassen verweigern Vergütung im Heilmittelbereich

Veröffentlicht am 19.05.2023

Heilmittelpraxen erleben seit Monaten einen Absetzungsrausch einer Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen. Ärztlich verordnete, medizisch notwendige und fachgerecht durchgeführte Heilmittelbehandlungen werden schlicht nicht vergütet.

Wurden in der Vergangenheit noch formale Fehler als Begründung benannt, kommt es immer häufiger vor, dass trotz korrekt ausgestellter und ausgefüllter Verordnung die Bezahlung verweigert wird.

Beispiel Davaso für die AOK Hessen

  • Absetzung wg. angeblich fehlender Leitsymptomatik, welche jedoch im Feld "Leitsymptomatik" als Klartext eindeutig durch die ausstellende Arztpraxis auf das Verordnungsformular aufgedruckt wurde.
  • Absetzungssumme bei 3 Verordnungen insgesamt: 3.380,- Euro

Derartige Rechnungsprüfungspraktiken leisten dem Verdruss und Fachkräftemangel in der Branche massiv Vorschub. 

Wir setzen uns weiter gegen die Willkür bei der Rechnungsprüfung und dafür ein, dass die Leistung der Heilmittelerbringenden wertgeschätzt und angemessen vergütet wird.

Unsere Mitgliedspraxen unterstützen wir zudem ganz praktisch bei Widersprüchen gegen Rechnungskürzungen. 

Ihr Team vom BED e.V.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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