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Faktencheck zur DVE-Stänkerei um die Gültigkeit der DGUV-Vereinbarung 

Veröffentlicht am 08.12.2023

Vergangene Woche veröffentlichte der DVE eine Information, welcher die Veröffentlichung des BED e.V. über die neue Preisvereinbarung in der Ergotherapie mit der DGUV vorausging.

Möglicherweise kam es zu intensiveren Nachfragen von DVE-Mitgliedern an den DVE, weshalb dieser die neuen Preise, anders als der BED e.V., noch nicht veröffentlicht hätte. 
Der DVE erläuterte dazu schriftlich gegenüber seinen Mitgliedern, sowie öffentlich auf seiner Webseite und in social media, dass die für die automatische Preisanpassung erforderliche Vereinbarung angeblich noch gar nicht vollständig verhandelt und geschlossen worden sei und der DVE nur deshalb die Information über die neuen Gebühren noch nicht veröffentlicht hätte.

Eine Behauptung die gegen die Tatsache steht, dass die DGUV am 24.11.2023 um 9.24 Uhr morgens eine E-Mail an beide Verbandsvorstände DVE wie BED mit dem Betreff:
Neue Gebühren Ergotherapie ab 01.01.2024 
versendete.

In der Mail setzen die Verhandler der DGUV zeitgleich beide Verbände in Kenntnis darüber, dass das Gremium dem verhandelten und der betreffenden Mail angehängten Gebührenverzeichnis zugestimmt hat, welches der BED daher veröffentlichte.

Der DVE reagierte auf die Mail der DGUV auch prompt mit dem Hinweis, dass der Name des DVE in dem Dokument falsch bezeichnet sei und dies noch überarbeitet werden müsse. Ebenso informiert der DVE die DGUV weiter, dass man wie gewohnt erst mit der Unterzeichnung der Vergütungsvereinbarung seine Mitglieder und die Öffentlichkeit informieren werde.

Die Lüge des DVE, dass die BED-Mitteilung vom 24.11.2023 falsch sei und die Vereinbarung dazu noch gar nicht getroffen, hat demzufolge vermutlich den Hintergrund seine eigenen Mitglieder darüber hinwegzutäuschen, dass der DVE „wie gewohnt“ seit Jahren seine Mitglieder erst NACH dem Unterschriftenverfahren informiert.

Klar, dass man das gerne verschweigen möchte, denn es gibt keinen plausiblen Grund den eigenen Mitgliedern eine derart wichtige Information vorzuenthalten oder erst verzögert zuzuleiten, vor allem dann nicht, wenn man den Verhandlungspartnern DVE-seitig angeblich nicht nur vertraue, sondern dieses Vertrauen gar über Jahrzehnte aufgebaut habe.

Dass Unterschriftenverfahren lediglich Formsache sind, da sich die Vertragspartner ja bereits auf ein gemeinsames Schriftstück geeinigt haben, darf als unstrittig gelten.

Da auch diese Lüge, wie bereits jene Lüge zum damaligen Schiedsverfahren (wir berichteten: Über das Schiedsverfahren Ergotherapie und die kurzen Beine der DVE-Lügen | BED e.V. (bed-ev.de)), so eindeutig ist, kann der BED e.V. den DVE dafür juristisch abmahnen.

BED-seitig investieren wir jedoch lieber weiter sämtliche unserer zeitlichen und monetären Ressourcen für die Erlangung bestmöglichen Rahmenbedingungen für Ergotherapierende. Daher zeigen wir Lügen lediglich als solche erkennbar öffentlich auf und konzentrieren uns auf das Wesentliche. In Abwägung von Aufwand und Nutzen belassen wir es somit bei der öffentlichen Richtigstellung.

Seinerseits hat der BED e.V. weder Bedarf, noch hat er es nötig, Vertragspartner herabzuwürdigen, denn wir überzeugen mit professioneller Arbeit in der Sache. Deshalb brauchen wir auch keine Nebenkriegsschauplätze. Allerdings lässt es sich der BED e.V. auch nicht bieten, dass man ihn schadlos öffentlich herabwürdigt und diskreditiert.

Es bleibt dabei, wir wollen lieber mit dem DVE gemeinsam Großes erreichen, als das gegen den DVE tun zu müssen. Wenn der DVE jedoch weiterhin Dinge zum Nachteil der Ergotherapierenden fordert, werden wir auch hier deutlich Farbe bekennen, denn wir sind ausschließlich den Ergotherapierenden und sonst niemandem verpflichtet.

Uns ist es daher völlig gleichgültig, ob uns Verhandlungspartner nett finden oder nicht. Unsere Aufgabe ist es Unangenehmes anzusprechen, Missstände aufzuzeigen und durch Aufzeigung der Fakten eine angemessene Vergütung der Therapieberufe zu erlangen. Da liegt es in der Natur der Sache, dass man weder bei den Verhandlungspartnern noch bei Verbänden, die in der Vergangenheit selbst zu diesen Missständen beigetragen haben, auf allzu große Begeisterung stößt. Doch es hilft nichts, da müssen alle miteinander durch und Differenzen einfach aushalten, wenn wir wirkliche und echte positive Veränderungen in der Ergotherapie wollen.

Am Ende darf kein fauler Kompromiss stehen, sondern eine echte Win-Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Für Fragen stehen wir wie stets gerne zur Verfügung. 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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