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Absolut hörenswert: Folge 15 vom Podcast Physio Vibes

Veröffentlicht am 17.01.2024

Im Interview einer der bekanntesten Therapeuten und Unternehmer in Deutschland: Michael Reeder

Chapeau an Kilian Brätz für seinen Podcast Physio Vibes. Kilian Brätz ist Mitgründer der Praxis KIMOJO, sowie Geschäftsführer der Physio-APP FYZO. Im Interview seiner 15. Podcastfolge ist Michael Reeder, einer der bekanntesten Therapeuten und Unternehmer in Deutschland.

Absolut hörenswert!

Ein grandioses Interview, das ich jedem Heilmittelerbringenden und insbesondere Therapierenden mit eigener Praxis ans Herz lege! Absolut hörenswert!

Und das sage ich nicht nur, weil Michael Reeder zwei Mal meinen Namen nennt, wenn es um die Frage geht, wer denn wirklich für diese Branche kämpft, auch wenn es eine Wohltat ist, von einem der bekanntesten Physiotherapeuten derart hervorgehoben zu werden, wofür ich ihm sehr dankbar bin. 

Michael Reeders Worte zeigen deutlich, wie wichtig der Bedarf an therapeutischer Interessenvertretung mit Herz ist, wenn es darum geht für Therapierende wirklich spürbare Veränderungen zu ermöglichen.  

Ich empfehle das Hören dieses Interviews,

  • weil die tief liegende Begeisterung Michael Reeders für den therapeutischen Beruf anrührt,
  • weil seine Bestimmung, die beste therapeutische Versorgung zu ermöglichen, motiviert,
  • weil seine Erzählung darauf abzielt, dass sie Nachahmer findet, die es ihm gleichtun und nur diesen einen Fehler nicht machen sollen und
  • weil so eine Ehrlichkeit und Offenheit in der Öffentlichkeit nur selten zu finden ist.

Michael Reeders Ehrlichkeit tut einfach gut.

Notwendige Vergütungssteigerungen

35 € statt 26 € zum Jahresende 2023 für 20 Minuten Krankengymnastik (KG) nennt Reeder als absolutes Vergütungsminimum in der Physiotherapie. Und Michael Reeder sollte es wissen. Das sind rund 35 % mehr als bislang. Seine Angabe zu wirtschaftlichen Preisen und damit einer angemessenen Vergütung liegt damit sehr nah an der notwendigen Vergütungsanpassung, die der BED e.V. für die Ergotherapierenden in der Verhandlungsrunde 2023 ebenfalls errechnet und gefordert hatte.

Solche Vergütungsanpassungen braucht es in Heilmittelpraxen, damit

  1. diese ihre Mitarbeitenden endlich angemessen nach Tarif bezahlen können,
  2. geeignete und evidenzbasierte Fortbildungen, sowie Geräte und Materialien finanziert werden können, um Patient*innen auch bestmöglich zu versorgen und
  3. Praxisinhabende der Heilmittelberufe nach vielen Jahren körperlich wie seelisch sehr aufreibender und belastender Tätigkeit mit dem Renteneintritt nicht in der Altersarmut landen.

Widerspruch nur in einem Punkt

Es gibt nur einen Punkt bei dem ich Michael Reeder widerspreche. Ein Punkt bei dem er selbst von sich sagt, dass er sich nicht sicher ist, das System dahinter verstanden zu haben:

Nein, es sind nicht (mehr) die Krankenkassen …

Es sind nicht mehr die Krankenkassen, die Veränderungen verhindern. Personell und in der Argumentation ist der GKV-Spitzenverband mittlerweile weit abgeschlagen. Das ist für jeden Fachkundigen ersichtlich.

Die Krankenkassen wollen zwar auch weiterhin keine Veränderung, sie würden sich damit aber nicht mehr mehrheitlich durchsetzen können, wenn andere eben ihren Job besser machen würden.

Nach unserer Erfahrung sind es Einzelne innerhalb der Berufsverbände selbst, die bislang viele mögliche Verbesserungen für die Berufsgruppen vereiteln.

Man könnte den Eindruck erhalten, dass Einige die Verbandspositionen nur deshalb ein halbes Leben lang beehren, weil sie selbst in ihrem ach so hehren Ehrenamt mehr Geld verdienen, als wenn sie therapeutisch tätig wären. Es scheint, dass diese komfortable Situation als Verbandsvertreter oder Verbandsvertreterin tätig zu sein teilweise als Selbstzweck verstanden wird und daher eine Durchsetzung grundlegender Verbesserungen wie angemessene Preise und bessere Rahmenbedingungen für die Therapierenden eher in den Hintergrund tritt.

Im Verborgenen ...

Da Verhandlungen mit den Krankenkassen hinter verschlossenen Türen erfolgen, ist es für einen Praxisinhaber oder eine Praxisinhaberin derzeit nicht möglich, die Arbeit der Verbandsvertretenden im Heilmittelbereich zu beleuchten.

Vergleich Gender-Pay-Gap

Das Problem gleicht dem Gender-Pay-Gap: Es gibt Unternehmen, die bezahlen Frauen für die gleiche Tätigkeit bewusst deutlich schlechter, weil sie dadurch weniger Ausgaben und demzufolge mehr Gewinne erzielen. Die betroffenen Frauen haben keine Möglichkeit zu prüfen, ob sie schlechter als ihre männlichen Kollegen bezahlt werden. 

Beim Gender-Pay-Gap hat man eine Lösung gefunden:

In einigen Staaten sind Unternehmen dazu verpflichtet, nun jährlich ihre Zahlen zum eigenen Gender-Pay-Gap zu veröffentlichen. Mit durchschlagendem Erfolg, denn nun streben alle Unternehmen unter Aufbietung all ihrer Kräfte Equal Pay an.

Kleine Änderung, nämlich die Schaffung von Transparenz = große Wirkung, nämlich ein großer Sprung in Richtung des Equal Pay

... oder für alle sichtbar?

Aus Sicht des BED e.V. brauchen wir für die Erreichung angemessener Vergütungen im Heilmittelbereich daher unbedingt mehr Transparenz. Schon Joseph Pulitzer (Journalist und Zeitungsverleger) sagte einst:
„Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt.“

Die Relevanz von mehr Transparenz zeigt sich erneut durch einen kürzlich erfolgten Antrag des DVE an die Schiedsstelle, diese solle über Maßnahmen gegen den BED e.V. wegen der Veröffentlichung seines Artikels über die Verhandlung zur neuen Regelungsversorgung nach § 125a SGB 5 (Blanko-Verordnung) beraten. Hierin sieht der DVE einen Verstoß gegen das Vertraulichkeitsgebot gemäß § 13 Abs. 1 der Schiedsstellen-Geschäftsordnung. Wie bereits in unserem Artikel erläutert unterliegen die mündlichen Verhandlungen vor der Schiedsstelle gemäß § 13 der Geschäftsordnung gerade nicht dem Vertraulichkeitsgebot.

Für den BED e.V. als Interessenvertretung versteht es sich von selbst die Therapierenden über sämtliche relevanten Sachverhalte, deren Auswirkungen und Folgen die Berufsgruppe direkt betreffen, zu informieren.

Statt weitere Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen würden wir es begrüßen, wenn die aktuellen Vertretenden des DVE sich auf die Berechnung wirtschaftlicher Preise und seiner Argumentation im Sinne der Therapierenden konzentrieren würden.

Am 31.01.2024 starten neuerliche Preisverhandlungen für die ergotherapeutischen Leistungen nach § 125 SGB V (Nicht-Blanko). 

 

Das Interview mit Michal Reeder finden Sie hier:
Physio Vibes • Podcast auf Spotify for Podcasters

Herzliche Grüße
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand BED e.V. 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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