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So schaffen wir gemeinsam angemessene Preise in der Ergotherapie!

Veröffentlicht am 11.03.2024

Nachfolgend finden Sie das Video vom Geschäftsführenden Vorstand BED: Christine Donner, das leicht erklärt, welche 3 Faktoren trotz gesetzlicher Vorgabe weiterhin verhindern, dass angemessene Preise in der Ergotherapie bezahlt werden und wie wir das gemeinsam zeitnah ändern können:

Wer lieber liest, findet hier die Erläuterungen im Video:

3 Faktoren, weshalb die Vergütung in der Ergotherapie nicht angemessen steigt, trotz gesetzlichem Auftrag, trotz vorliegendem Nachweis, trotz Beleg, dass Ihre Vergütung als Ergotherapeutin oder als Ergotherapeut viel, viel zu niedrig ist.

Zu Recht fragt man sich, warum das so ist:

  1. In einer Schiedsstelle im Gesundheitswesen wird per Mehrheit und nicht nach den Fakten entschieden. Man kann also noch und nöcher professionell argumentieren, dennoch wird man kein Recht erhalten. Vor einer Schiedsstelle wird nur nach einfacher Mehrheit entschieden. Um Recht und Gerechtigkeit geht es hier vor der Schiedsstelle daher nicht.
  2. Wir verhandeln NICHT mit den Entscheidern der Krankenkassen, sondern nur mit dem mittleren Management. Wir kennen das ja alle aus den hierarchischen Strukturen von Unternehmen. Der Krankenkassenvorstand macht Zielvorgaben, die das mittlere Management durchzubekommen hat. Der eigene Arbeitsplatz dieser Krankenkassenmitarbeiter hängt also davon ab, ob den Krankenkassenmitarbeitern die Erfüllung dieser Vorgaben gelingt (z.B. unter allen Umständen unter 3 % Erhöhung in der Ergotherapie zu bleiben). 

    Das bedeutet: Krankenkassenmitarbeiter mit solchen Zielvorgaben, dürfen weder Verständnis noch Mitgefühl für Sie als Ergotherapeut oder Ergotherapeutin haben, die auf Grund der niedrigen Preise weiterhin aus eigener Kraft keine Familie ernähren können, noch dürfen sie Mitgefühl für Sie als Ergotherapeut*innen empfinden, die in der Altersarmut gelandet sind oder landen, nachdem Sie 40 Jahre als Therapeut oder Therapeutin für diese Krankenkassen gearbeitet haben, noch darf man als Krankenkassenmitarbeiter der klaren rechnerisch eindeutigen Faktenlage folgen, denn: Gelingt es Kassenverhandlern nicht, die niedrige Zielvorgabe der Kassenvorstände zu erreichen, sind sie entweder schlichtweg ihren Job los, oder ihren Vorgesetzten und Kolleg*innen mit all dem daraus folgendem Ungemach ausgeliefert.

    Ergo: Das Eigeninteresse der Krankenkassenmitarbeiter steht im fulminanten Widerspruch zu der gesetzlichen Vorgabe nach angemessenen Vergütungspreisen in der Ergotherapie.

  3. Es gibt Therapeut*innen, denen ist gar nicht bewusst ist, dass die 15 Min. Vor- und Nachbereitungszeit seit 2022 zusätzlich verpflichtend zur Therapiezeit erbracht werden muss und die aus diesem Missverständnis heraus, die Preise deshalb für angemessen halten. 
    Jeden Tag leisten Therapeut*innen die sich vertragskonform verhalten mindestens 2 Stunden Mehrarbeit gegenüber den Therapeut*innen die weniger Vor- und Nachbereitungszeit erbringen. 
    Diese Tatsache ist den Krankenkassen bekannt und gilt als sehr offenes Geheimnis. Das ist eine tickende Zeitbombe, die von den Krankenkassen dann gezündet wird, wenn die Zeit dazu gekommen ist. 
    Man löst das Problem der unzureichenden Vergütung daher nicht, indem man es auf so eine Art und Weise „organisatorisch“ löst und die Tatsache nicht angemessener Preis damit vermeintlich kompensiert. Auf diese Weise verschiebt man das Problem lediglich in die Zukunft und macht es damit noch viel, viel größer. 

    Hier handelt es sich um einen klassischen Drehtüreffekt: 
    Vermeintlich hat man eine Lösung gefunden, doch schon nach kurzer Zeit muss man feststellen, dass sich rein gar nichts geändert hat. Nur ist das Problem zwischenzeitlich noch größer geworden. 

    Lassen wir es so weit kommen, dass diese Bombe gezündet wird, wird das tragische Folgen, sowohl für die betroffenen Therapiepraxen, egal ob diese wissentlich oder unwissentlich gehandelt haben, wie auch für die Patient*innen haben, die dann nicht mehr versorgt werden können. 

    Packt man Probleme gleich an sobald sie auftauchen, dann sind sie noch klein und dadurch leichter zu lösen.

Kann das der BED alleine ändern?

Nein. Wenn man sich nur das Thema 1 also die Schiedsstelle anschaut, geht das allein schon auf Grund der vorhandenen Mehrheiten nicht. Die Situation, in der Sie sich jetzt befinden, ist die der Mehrheit in der Schiedsstelle.

Ist eine Veränderung über kleine Verbesserungen sinnvoll und möglich?

Für eine Politik der kleinen Schritte, die kontinuierlich auf kleinsten Verbesserungen fußt, haben wir, haben Sie, schlichtweg keine Zeit mehr, dazu ist es zu spät:

  • Der Mehrbedarf an therapeutischen Leistungen durch die demographische Entwicklung,
  • die negative Entwicklung der Anzahl des in den ambulanten Therapiepraxen landenden Nachwuchses,
  • die schlechte Ausbildungssituation,
  • die Altersarmut
  • die durch schlechte Vergütung immer weiter sinkenden Arbeitszeiten je Therapierenden
  • und eine steigende Anzahl an Berufsaussteigern

gefährdet die Versorgung mit Heilmitteln.

Diese Entwicklung ist bereits zu weit vorangeschritten, als das kleinere Anpassungen ausreichen.

Solche Veränderungen hätte man vor 60, vor 40, aber spätestens vor 20 Jahren schon konkret umsetzen müssen.

Wir haben mit unserer Gründung 2004 Oppositionsarbeit betrieben und verhandeln seit 2019 und damit seit 5 Jahren als maßgeblicher Berufsverband.

Die bisherigen Wege den gesetzlichen Auftrag auf angemessene Preise zu erfüllen sind ungeeignet:

Wir haben also ein strukturelles Problem, dass die Wege den gesetzlichen Auftrag auf angemessene Preise zu erfüllen, sich als gänzlich ungeeignet erwiesen haben, oder aber angepasst werden müssen. Beispielsweise, dass eine Schiedsstelle nach Fakten und nicht nach Mehrheiten zu entscheiden hat. Das eine Schiedsstelle als Gericht fungiert und dort Menschen sitzen, die rechnen können und ein Interesse an der Wahrheit und an Tatsachen haben.

Was ist mit den Klagen vor dem Landesgericht? Schaffen die keine Abhilfe?

Die Wahrscheinlichkeit, dass wir die Klagen gewinnen werden, ist groß. Jedoch resultiert aus einem positiven Urteil ein Rückverweis an eben jene Schiedsstelle, ihre Arbeit auch gesetzeskonform zu erbringen.

Vor dem Landessozialgericht wird nicht über die konkreten angemessenen Vergütungspreise entschieden, sondern darüber, dass der Weg zu den angemessenen Preisen bislang nicht richtig war. Das Gericht trägt der Schiedsstelle auf, wie sie das zukünftig zu tun hat.

Mit den derzeit vorhandenen Mehrheiten in der Schiedsstelle jedoch, werden daraus weiterhin keine angemessenen Preise erwachsen. Der Weg zu angemessenen Vergütungspreisen wird auf diese Weise vereitelt.

Die Gründe für die vorhandenen Mehrheiten in der Schiedsstelle gegen Ihre Interessen als Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten könnte ich nun erläutern, da das aber an der Sache selbst nichts ändert, sind die Gründe für dieses Fazit in diesem Fall nicht relevant. Wer sich dennoch für die konkreten Details interessiert und sich darüber näher informieren möchte, schaut einfach hier: Die neue Regelversorgung nach § 125a (Blankoverordnung) kommt | BED e.V. (bed-ev.de)

Können wir als BED gemeinsam mit Ihnen als Therapeutin und Therapeuten etwas ändern?

JA! Die Antwort auf diese Frage lautet ganz klar: Ja, das können wir!

Die Lösung für angemessene Preise in der Ergotherapie liegt einmal mehr in der Öffentlichkeit. 

Ihr Therapeut*innen habt das schon 2019 getan. Ohne das Zutun von Ihnen als Therapeutin oder Therapeut gäbe es heute weder die bundesweiten Preise noch die Videotherapie, noch die Blanko-Verordnung.

Es gibt viele Belege und Nachweise dieser Art, dass das öffentlich machen von Problemen, die man selbst nicht lösen kann, weil sie von anderen verursacht werden, mit der Veröffentlichung über viele der Betroffenen zu Veränderungen führt. Das sehen wir bei der GDL, das sehen wir bei Tarifkonflikten, das sehen wir bei den Bauern usw. usw.

Es braucht ein Zusammenspiel zwischen Ihnen als Therapeut*in in der Öffentlichkeit und den konkret umsetzenden, politisch agierenden Berufsverbänden.

Nur im Zusammenspiel erreicht man das benötigte Ergebnis.
Jeder für sich, kann die Veränderung nicht erreichen.
Das geht nur gemeinsam.

Was Sie nun genau tun können, um Ihr Problem nicht ausreichender Vergütung öffentlich zu machen fragen Sie sich nun:

Verlinken und teilen Sie dieses Video wo immer Sie auch unterwegs sind, machen Sie es damit öffentlich und senden Sie es vor allem an Ihre Politiker und Politikerinnen in Ihrem Wahlkreis und zwar so lange, bis eine passende Reaktion dazu erfolgt:

Deutscher Bundestag - Abgeordnete

Vorname.Nachname@bundestag.de

Zudem leiten Sie es weiter an die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen:

Tino Sorge, Heike Baehrens, Christine Aschenberg-Dugnus, Janosch Dahmen

Und natürlich an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.


Bei Fragen rufen Sie mich an: 0173-2583370,
oder schreiben Sie eine E-Mail an: cdonner@bed-ev.de

 

Hier finden Sie die konkrete: Handlungsanleitung für erfolgreiche Berufspolitik - Wie die THERAPEUTISCHE VERSORGUNG von Morgen aussieht bestimmen Sie! | BED e.V. (bed-ev.de)

 

 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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