Veröffentlicht am 16.04.2024
Eine Schiedsstellenbesetzung, die bei Verträgen zwischen 3 Seiten (GKV-SV, DVE und BED), eine Parteienmehrheit durch nur 2 Seiten (GKV-SV + DVE) zulässt, ohne dass die Stimmen der Unparteiischen dazu benötigt werden, ist nicht verfassungskonform und führt die Schiedsstelle ad absurdum.
Auf diese Weise werden derzeit von GKV-SV und DVE Verträge zu Lasten Dritter, also zu Lasten unserer Mitglieder, geschlossen.
Das hatte sich im Dezember im Rahmen des Schiedsstellenverfahrens zur Blanko-VO überdeutlich gezeigt. Wir berichteten: Die neue Regelversorgung nach § 125a (Blankoverordnung) kommt | BED e.V. (bed-ev.de)
Daher haben wir heute den Spitzenverband der Krankenkassen GKV-SV, sowie den DVE um eine Lösung mittels einer Reduktion der Sitze gebeten.
Durch die Reduktion der Sitze in der Schiedsstelle auf je eine Stimme je Leistungserbringerverband in der Ergotherapie und demzufolge zwei Sitzen für den GKV-SV wären keine Parteienmehrheiten ohne die Stimmen der Unparteiischen mehr möglich.
Derzeit widerspricht die Schiedsstellenbesetzung in der Ergotherapie unserer demokratischen Verfassung.
Scheitert der Verständigungsversuch, muss daher die Aufsichtsbehörde tätig werden.