Veröffentlicht am 15.05.2012
Wir möchten alle Ergotherapeuten bitten, die bereits vom Gesundheitsamt eine Erlaubnis als
kleiner Heilpraktiker für Heilmittelerbringer erworben haben, sich bei uns zu melden.
Hintergrund: Die Gesundheitsämter gehen dazu über die Berufsfreiheit der Ergotherapeuten einzuschränken. Der kleine Heilpraktiker, der es Therapeuten ermöglicht rechtssicher ohne ärztliche Verordnung auf Selbstzahlerbasis tätig zu werden, wird nur noch an Physiotherapeuten vergeben.
Begründung: Aus dem Urteil aus 2009 (wir berichteten:
Ergotherapeutische Behandlung ohne ärztliche Verordnung) lasse sich nicht eindeutig schließen, dass auch andere Heilmittelerbringer davon betroffen seien.
Auf Nachfrage beim Bundesverwaltungsgericht teilte dieses mit, man sei für die Interpretationen des Urteils nicht zuständig und wolle auch keine Erläuterung zum Urteil ausführen.
Dagegen wird der BED e.V. vorgehen, denn insbesondere ergotherapeutische Praxen auf dem Land benötigen zukünftig unbedingt ein zweites Standbein, um wirtschaftlich tragfähig zu bleiben. Dazu ist jedoch die freie Ausübung des Berufes zwingend notwendig.
Rufen Sie uns deshalb an, oder senden Sie uns eine E-Mail:
05221-875 945 3
c.donner@bed-ev.de