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Veröffentlicht am 14.06.2012
Die FDP in Baden-Württemberg bittet alle Ergotherapeuten darum, sich mit den konkreten Ablehnungsfällen bei langfristigen Genehmigungsanträgen bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles bei uns zu melden!
Ablehnungen der Krankenkassen von langfristigen Genehmigungsanträgen sind dann nicht korrekt, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:
Der Behandlungsbedarf mit Heilmitteln muss für
einen längeren Zeitraum feststehen und es darf hinsichtlich des Krankheitsstatus des Versicherten
keine Veränderung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Therapie mit Heilmitteln zu erwarten sein (z.B. dauerhaft behandlungsbedürftige funktionelle/strukturelle Schädigungen).
Es handelt sich um einen
kleinen Kreis schwerstbehinderter, fortlaufend behandlungsbedürftiger Patienten.
- Schwere der Schädigung (funktionell und/oder strukturell) / der Beeinträchtigung der Aktivitäten
- Langfristigkeit der Schädigung / der Beeinträchtigung der Aktivitäten
- keine Veränderung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Therapie mit den verordneten Heilmitteln
- langfristiger Therapiebedarf ( > 1 Jahr)
Wir freuen uns auf Ihre Zusendungen, um konkret in Bezug auf die Ablehnungen aktiv werden zu können.
Siehe auch: