Berufspolitische Informationen >> Langfristige Genehmigung von Verordnungen
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Langfristige Genehmigung von Verordnungen

Veröffentlicht am 12.10.2012

Ein Artikel von up-aktuell verbreitet derweil Unsicherheit, so dass wir zum Thema langfristige Genehmigung bezogen auf den Artikel noch einmal informieren.

Den Artikel und unseren Kommentar nach dem Artikel ersichtlich finden Sie hier:
Heilmittelerbringer müssen draußen bleiben
 
Folgende Informationen/Meldungen hat der BED bereits vor Monanten zu dem Thema veröffentlicht, die mit Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit, an alle Fraktionen sowie an die jeweiligen Ausschüsse einhergingen:


Da die Rückmeldungen der Praxen zu dem Thema (Sammeln der Patientenunterschriften) bis dato sehr mäßig sind, können wir auch keinen weiteren Druck auf das BMG aufbauen.

Mit bildlich beispielhaften 100 Unterschriften kann der BED e.V. nicht auf die hohe Relevanz dieses Thema hinweisen, das wäre ein Widerspruch in sich.

Wir haben aus aktuellem Anlass erneut die Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Gemeinsame Bundesausschuss angefragt und erwarten nun eine diesbezügliche Rückmeldung, über die wir neuerlich informieren werden, sobald es neue Erkentnisse gibt.


Zur weiteren Entwicklung und aktuellen Situation siehe:
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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