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Veröffentlicht am 12.10.2012
Seit dem neuen Rahmenvertrag, der es den Ergotherapeuten ermöglicht lediglich nach telefonischer Rücksprache Änderungen auf Verordnungen vorzunehmen, entspannt sich die Lage zusehends.
Dies teilt ein Bericht der Landesregierung Baden-Württemberg mit:
Unter § 4 Absatz 2 im Rahmenvertrag wurde der entsprechende Passus eingefügt:
Lediglich bei Änderungen des Heilmittels, der Diagnose oder der Anzahl der Behandlungen ist weiterhin eine neuerliche Arztunterschrift und ein Stempel erforderlich.
Änderungen können hierbei aber auch ausdrücklich per Fax erfolgen.