Veröffentlicht am 07.06.2024
Während der DVE seine Klagen gegen die ersten beiden Schiedssprüche zurückgenommen hat, erhält der BED e.V. seine Klagen weiterhin aufrecht.
Die Rücknahme der Klagen vor dem LSG durch den DVE war Teil des gemeinsamen Preis-Deals zwischen den Funktionären der Gesetzlichen Krankenkassen und den Vertretern des DVE.
Wie weit ist der Ermessensspielraum der Schiedsstelle für die Preisfestlegung?
Im Rahmen eines Erörterungstermins vor dem Landessozialgericht ging es jüngst auch um die Frage, ob der sehr weite Ermessensspielraum der Schiedsstelle im Falle der Schiedssprüche in der Ergotherapie überschritten wurde. Hier sehen wir die Notwendigkeit für nicht unerhebliche Vergütungsnachzahlungen für die Ergotherapeutischen Praxen.
Verfahren verzögerte sich mehrfach
Seit dem 20.01.2023 wird das Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg geführt. Zuvor war das Sozialgericht Berlin zuständig. Leider kam es durch den Rechtsbeistand des DVE immer wieder zu Verfahrensverzögerungen. Insgesamt 4-mal beantragte dieser Fristverlängerungen für ausstehende Stellungnahmen, wodurch sich das Verfahren um 7 Monate verzögerte.
Kein „erledigendes Ereignis“ für die Klagen des BED
Als zukünftig Beigeladener zu unseren Klagen versuchte der DVE, per Schriftsatz seines Rechtsvertreters, die von ihm für die eigene Klage verkündete Erledigung auf unser Verfahren durchgreifen zu lassen. Das LSG folgte jedoch nicht diesem rechtsstaatsfernen Versuch der Einflussnahme. Die Klagen des BED sind weiterhin zulässig und haben Bestand.
Das Urteil wird nunmehr im Verlauf dieses Jahres erwartet.