Veröffentlicht am 12.07.2024
© Svea Pietschmann/G-BA
Der G-BA informierte darüber, dass die von ihm initiierte Erprobungsstudie „LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“ im Zeitplan liegt.
Im Dezember sollen Daten vorliegen
Im Dezember 2024 sollen die vollständigen Ergebnisse des 12-monatigen Nachbeobachtungszeitraums vorliegen. Auf dieser Grundlage wird der G-BA beraten, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird und wenn ja, bei welchen Erkrankungsstadien des Lipödems.
Übergangsregelung gilt bis zur Entscheidung weiter
Der G-BA betont:
„Die befristet geltende Ausnahmeregelung, wonach die Liposuktion beim Lipödem im Stadium III unter bestimmten Voraussetzungen eine Kassenleistung ist, wird der G-BA in Kürze verlängern. Sie wird nicht auslaufen, bevor der G-BA zum regulären Leistungsanspruch beschlossen hat.“
Die bis zum Jahresende gültige Übergangsregelung soll entsprechend zeitnah verlängert werden.
Wir begrüßen die Entscheidung des G-BA zur Verlängerung der Übergangsregelung und hoffen auf aussagekräftige Ergebnisse der Erprobungsstudie. Über den weiteren Verlauf werden wir berichten.