Veröffentlicht am 30.05.2025
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran – ab sofort können sich nun auch Ergotherapeut*innen anschließen lassen.
Für kleine Praxen gut zu wissen: Für den TI-Zugang ist KEINE Praxisverwaltungssoftware notwendig.
Die dazu notwendige TI-Finanzierungsvereinbarung (Vereinbarung zur Telematikinfrastruktur-Finanzierung) zwischen den Berufsverbänden und dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) tritt dazu rückwirkend zum 01.07.2024 in Kraft.
💰 Was wird erstattet?
Ergotherapiepraxen mit Kassenzulassung haben im Jahr 2025 monatlich einen gesetzlichen Erstattungsanspruch in Höhe von 207,93 € (Grundpauschale) gegenüber dem GKV-SV, um die Aufwendungen des TI-Anschlusses zu refinanzieren.
Zudem erhalten Ergotherapiepraxen je elektronischem Heilberufsausweis eHBA eine Erstattung von je 7,77 € (Erstattung eHBA). Für den Anschluss an die TI ist je Praxis lediglich nur ein eHBA notwendig. Hintergrund: Der eHBA dient, anders als ursprünglich bei der Planung der TI angedacht, keiner/keinen weiteren Authentifizierungen.
Die Gesamtpauschale je Praxis beträgt im Jahr 2025 daher ab Nachweis des TI-Anschlusses jeden Monat mindestens: 215,70 €
Die TI-Pauschalen werden jährlich zum 1. Januar angepasst.
Kooperationen mit Gewinn für BED-Mitgliedspraxen
Für seine Mitglieder hat der BED e.V. zwei Rahmenverträge mit RED sowie der ITCOS abgeschlossen. Beide Verträge bieten nicht nur einen vollständigen TI-Anschluss ohne versteckte Kosten und weitere Vorteile, sondern erwirtschaften BED-Mitgliedern sogar jeden Monat einen Überschuss von im Schnitt rund 33 €.
Das sind Konditionen, die man im Markt sonst vergeblich sucht. Unsere Mitglieder haben daher die Möglichkeit auch ihre physiotherapeutischen oder sprachtherapeutischen Kolleg*innen mitzunehmen, indem die Konditionen in diesen Fällen übertragbar sind. Die Physio- oder Logopraxis macht einfach einen entsprechenden Hinweis bei der Antragstellung: gemäß Angebot über BED-Mitgliedspraxis XY
Wie sind jetzt die genauen Schritte?
1. Heilberufsausweis eHBA bestellen
Sie beantragen als allererstes Ihren Heilberufsausweis (eHBA) hier:
Es wird empfohlen, dass der Praxisinhabende den Heilberufsausweis beantragt. Handelt es sich dabei nicht um einen Ergotherapierenden wird stattdessen empfohlen, den Heilberufsausweis der Fachlichen Leitung ausstellen zu lassen. Stehen zeitnah oder voraussichtlich zudem Personalwechsel an, wird darüber hinaus empfohlen mehr als eine Person mit einem eHBA auszustatten, um eine lückenlose Funktionsfähigkeit und Refinanzierung sicherzustellen. Die tatsächlichen Mehrkosten betragen nach Abzug der Pauschale lediglich 1,23 € und reduzieren das Guthaben/Überschüsse durch die BED-Rahmenverträge damit von 33 Euro auf rund 32 € jeden Monat.
Dazu ist ein zentrales Konto zur Identifizierung gegenüber den Verwaltungsbehörden (BUND ID) notwendig. Im Rahmen des Antragsprozesses werden Sie direkt zur BUND ID geleitet.
Sie können sich jedoch auch schon vorher ein Konto anlegen:
Sollten Sie z.B. auf Grund eines anderen Verwaltungsvorganges bereits ein BUND ID-Konto angelegt haben, können Sie dieses nutzen und melden sich damit einfach an. Den Vorgang, ein Bund ID-Konto zu erstellen, können Sie dann überspringen.
2. TI-Anschlusspartner wählen
Entscheiden Sie sich sodann zeitnah nach der Antragstellung des eHBA für einen der beiden Vertragspartner des BED e.V. und schließen Sie den Vertrag. Das stellt einen schnellen Anschluss an die TI sicher. Die Details zu den jeweiligen Angeboten finden Sie weiter unten in diesem Artikel.
3. Institutionenkarte SMC-B beantragen
Erst wenn Sie Ihre eHBA erhalten haben, beantragen Sie direkt anschließend Ihre Institutionenkarte (SMC-B) hier:
Dazu ist neuerlich eine Identifizierung gegenüber den Behörden mittels BUND ID notwendig. Loggen Sie sich einfach mit den Zugangsdaten ein, die Sie spätestens während der Beantragung des Heilberufsausweises erhalten haben.
Alternativ können Sie sich auch über “Mein Unternehmenskonto“ identifizieren. Das ist das zentrale Konto zur Identifizierung Ihrer Institution gegenüber Behörden (statt ihrer Person wie dies bei BUND ID geschieht)
4. TI-Anschluss einrichten
Sobald Sie auch Ihre SMC-B (Institutionenkarte) haben, kontaktieren Sie Ihren TI-Anschlusspartner (RED oder ITCOS), damit der Anschluss zeitnah durchgeführt wird, weil erst ab dann ein Anspruch auf die Finanzierung durch die GKV besteht.
Die Einrichtung und damit der TI-Anschluss erfolgt über einen der beiden Vertragspartner (RED oder ITCOS) serviceorientiert einfach mittels Vorkonfiguration und/oder mittels eines kurzen Videotermins, bei dem der TI-Anschluss für Sie auf Ihren Geräten eingerichtet wird. Die Mitwirkung des/der Praxisinhabenden beschränkt sich darauf, ein Gerät an den Strom anzuschließen oder mit einem Internetzugang zu verbinden. Mehr nicht.
Das war es schon. Mehr benötigen Sie für den Zugang zur TI nicht.
5. ReFinanzierung im Antragsportal beantragen
Beantragen Sie anschließend zeitnah Ihre Refinanzierung im GKV-Antragsportal. In diesem wird voraussichtlich ab 01. Oktober 2025 die TI-Refinanzierung für Ergotherapiepraxen möglich sein. Notieren Sie dies am besten in Ihrem Kalender, damit Sie die Beantragung nicht versäumen. (Weitere Informationen zu den Fristen s.u.)
Zugang zur TI – So easy wie E-Mails checken!
Der Zugang zur TI selbst ist so einfach wie E-Mails zu checken! Dafür wird lediglich ein Fenster in Ihrem Browser geöffnet. Dort loggen Sie sich ein und schon sind Sie drin.
Mobile TI
Beide Anbieter, die der BED unter Vertrag genommen hat, bieten eine mobile TI. Von überall und von jedem Endgerät aus können die Therapierenden dadurch auf die TI zugreifen.
Die Vorteile der TI-Nutzung für die Therapierenden
- Deutlich erleichterte Kommunikation mit den Verordnenden durch sichere Übertragung per KIM (= Kommunikation im Medizinwesen, so einfach wie Mail) statt Faxe oder Briefe
- Schnellere und datenschutzkonforme Übermittlung von Verordnungen zur Korrektur, Berichten, Befunden oder Unterlagen und damit besserer Austausch und Zusammenarbeit möglich.
- Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) Ihrer Klient*innen. So wird eine bestmögliche Behandlung erleichtert, indem ihre Praxis zuverlässig und sicher über alle relevanten Informationen im Rahmen des Behandlungsprozesses verfügt. Diese müssen nicht mehr erst mühsam und zeitintensiv erfragt werden.
- ➡️Tipp: Unterstützen Sie Ihre Klient*innen im Rahmen des Behandlungsprozesses, indem Sie gemeinsam mit diesen den Zugriff auf die ePA einrichten. Ärzt*innen sind verpflichtet sämtliche Behandlungsdaten in der ePA zu hinterlegen, sofern der Patient dies wünscht. Das stärkt die Selbstwirksamkeit & Gesundheitskompetenz Ihrer Klient*innen. Ihr Klient/ihre Klientin bestimmt zudem, wer welche Daten erhält. Die Datenhoheit ist also dort, wo sie hingehört: Beim Betroffenen.
Wie erhalte ich die TI-Pauschale?
Das Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes ist derzeit noch nicht für Heilmittelerbringende geöffnet. Die Freischaltung ist ab dem 01.10.2025 vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt dann einfach rückwirkend.
Hinweise für die Vorbereitung
Hinweise zur Datenabfrage bzgl. des Erstattungs-Antrages und der Eigenerklärung finden Sie bei der Anleitung für Pflegeeinrichtungen, die analog verwendet werden kann – insbesondere die Seiten 17 und 18 der Präsentation:
Zusätzlich gibt es ein allgemeines Anwendungshandbuch zum GKV-Antragsportal.
Wann bekomme ich die TI-Pauschale?
- Wenn und solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Derzeit ist das ein funktionsfähiger Zugang zur TI sowie die Anwendung: „Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“. Dies ist über beide TI-Anbieter, mit denen der BED einen Vertrag geschlossen hat, sichergestellt und wird von dem Antragsteller im Rahmen der sog. Eigenerklärung im Antragsportal bestätigt.
- Wenn fristgerecht nach dem Anschluss an die TI die Erstattung beantragt wurde. Zu den konkreten Fristen stehen wir mit dem GKV-SV zwecks Klärung einer unklaren Formulierung noch im Kontakt und werden entsprechend zeitnah darüber berichten. In jedem Fall empfehlen wir die Beantragung der Refinanzierung sehr zeitnah nach dem erfolgen TI-Anschluss durchzuführen, um auch entsprechend zeitnah die Pauschalen zu erhalten.
Kosten und Erstattung der TI auf einen Blick
Die genauen Kosten und die Erstattung ersehen Sie im BED-Dokument
🤝 BED-Kooperation: TI-Anbindung - Für BED-Mitglieder ein Guthaben-Geschäft
ENTWEDER
RED
BED-Mitglieder erhalten über den Kooperationspartner RED ein TI-Komplettset inkl. leistungsfähigem TI-Zugang, Kartenterminal Cherry ST-1506, KIM-Adresse & ePA-Zugang
💰 Damit bleiben jeden Monat rund 33 € der Finanzierungspauschale übrig. Dies entspricht über den gesamten Finanzierungszeitraum von 5 Jahren: 2.000 € zusätzliches Einkommen.
Zusätzliche Vorteile
- Kostenloser Telefon- und E-Mail-Support (echte Menschen, keine KI-Bots)
- Mobile Software (z. B. Tablet) für TI-Funktionen wie KIM und ePA, zukünftig auch eHeilmittelrezept
- Eigene KIM-Adresse, frei wählbar: ihr-name@mail.kim.telematik
- Inklusive marktführenden Videotherapie-Software: RED connect
- Eigenes TI-Verwaltungstool: RED telematik manager
- Alle Systeme von KBV und gematik zertifiziert
- Erprobtes und robustes System: langjährige Erfahrung mit über 2.500 Kunden
➡️ Nachweis der BED-Mitgliedschaft: Mitgliedsnummer oder Foto des Ausweises
Bestellen Sie jetzt Ihren TI-Anschluss bei RED: >>> HIER KLICKEN <<<
ODER
ITCOS
BED-Mitglieder erhalten über den Kooperationspartner ITCOS ein TI-Komplettset inkl. Gateway & VPN-Zugangsdienst, Kartenterminal, KIM-Adresse.
💰 Damit bleiben jeden Monat rund 33 € der Finanzierungspauschale übrig. Dies entspricht über den gesamten Finanzierungszeitraum von 5 Jahren: 2.000 € zusätzliches Einkommen.
- Enthalten ist auch eine branchenspezifische Mailadresse: ...@ergo.kim.telematik
- Zusätzlich: kostenfreier Zugang zur RehaCom®-Software im Gesamtwert von 389 €/im Jahr
➡️ Nachweis der BED-Mitgliedschaft: Mitgliedsnummer oder Foto des Ausweises
Bis die Landingpage von ITCOS da ist, mögen die BED-Mitgliedspraxen, die den Zugang über ITCOS wollen eine Mail schreiben an vertrieb@itcos.de Betreff: Telematikanschluss BED
FAQ zum Thema
Beachten Sie auch
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Kein Plan ersetzt das Tun: Also gehen Sie nun den ersten Schritt!
„Beginne mit dem Notwendigen, dann tue das Mögliche und plötzlich wirst du das Unmögliche tun.“ – Franz von Assisi
📞 Bei Rückfragen:
Persönliche BED-Beratung zur Telematik-Infrastruktur unter:
+49 6438 9279 000
Wir sind für Sie da!