Unterlagen für den Praxisalltag >> Elektronische Patientenakte (ePA) – Was Ergotherapeut*innen wissen sollten
Unterlagen für den Praxisalltag >> Telematikinfrastruktur (TI) >> Elektronische Patientenakte (ePA) – Was Ergotherapeut*innen wissen sollten
Über Uns >> BED Standpunkte >> Elektronische Patientenakte (ePA) – Was Ergotherapeut*innen wissen sollten

Elektronische Patientenakte (ePA) – Was Ergotherapeut*innen wissen sollten

Veröffentlicht am 04.06.2025
Aktualisiert am 31.07.2025

Inhaltsübersicht

1. Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie soll medizinische Informationen wie Befunde, Diagnosen oder Medikationspläne sicher und strukturiert speichern – und diese für alle behandelnden Leistungserbringeenden zugänglich machen, sofern Patient*innen dies erlauben.

👉 Ziel: Behandlungsprozesse transparenter machen, Mehrfachuntersuchungen vermeiden und die Gesundheitskompetenz stärken.

2. Welche Daten können gespeichert werden?

Die ePA kann unter anderem folgende Informationen enthalten:

  • Befunde, Diagnosen, Arztbriefe
  • Medikationsplan, Notfalldaten
  • Impfpass, Mutterpass, Zahnbonusheft (digitale MIOs)
  • Informationen zu Heilmittelverordnungen
  • Reha-Berichte, Pflege- oder Therapiedokumentation

3. Zugriff & Steuerung durch Patient:innen

Die ePA ist freiwillig.

Patient*innen entscheiden:

  • Ob sie eine ePA anlegen
  • Welche Dokumente gespeichert werden
  • Wer auf welche Daten zugreifen darf (feingranulares Rechtemanagement)

Der Zugriff wird für 90 Tage nach Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) freigegeben, kann aber jederzeit entzogen werden.

Grundsätzlich haben nur berechtigte Personen und Einrichtungen Zugriff auf die ePA – z. B.:

  • Ärzt*innen, Zahnärzt*innen
  • Psychotherapeut*innen
  • Apotheken
  • Heilmittelerbringende (u. a. Ergotherapeut*innen – künftig mit TI-Anschluss)

📱 Über die ePA-App ihrer Krankenkasse können Patient*innen:

  • Dokumente hochladen, einsehen oder löschen
  • Zugriffsrechte verwalten
  • einsehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat

4. Wie erfolgt der Zugriff in der Praxis?

Ab 2026 ist der TI-Anschluss (Telematikinfrastruktur) für alle Heilmittelerbringenden verpflichtend.

Technische Anforderungen:

  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) – zur Authentifizierung & Signatur
  • SMC-B-Karte (Praxisausweis)
  • Kartenlesegerät
  • TI-Anschluss (über Gateway oder Konnektor, je nach Anbieter)

Ablauf

  • eGK wird eingelesen
  • Zugriff auf ePA wird automatisch für 90 Tage ermöglicht
  • Inhalte können eingesehen und ggf. als PDF heruntergeladen werden

Nur mit expliziter Zustimmung der Patienten können bestimmte Daten ergänzt oder kommentiert werden

5. Datenschutz & Kritik

Trotz politischer Unterstützung gibt es erhebliche Kritik an der ePA – insbesondere durch den Chaos Computer Club (CCC) sowie Organisationen aus dem Gesundheitswesen und der Zivilgesellschaft.

Bedenken bestehen vor allem hinsichtlich:

  • Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Transparenz der Datenverarbeitung
  • Fehlender neutraler App-Anbieter (bisher nur Krankenkassen-Apps)

Die Diskussion zeigt: Die ePA ist kein rein technisches Thema – sondern berührt ethische Kernfragen der Gesundheitsberufe.

6. Unsere Haltung: Differenziert & verantwortungsvoll

Wir betrachten die ePA kritisch-reflektiert. Im Fokus stehen die therapeutische Beziehung, Patient*innenrechte und ethische Standards.

Vertrauen und Vertraulichkeit sind Grundpfeiler jeder Therapie.

Gerade in sensiblen Feldern – etwa Psychiatrie, psychosomatische oder palliative Versorgung – ist der Schutz persönlicher Daten essenziell.

Wir empfehlen

Informieren

Ergotherapeut*innen können ihre Klient*innen über die Existenz und Funktion der ePA aufklären – und damit zu einer bewussten, informierten Entscheidung beitragen und diese in jenen Fällen im Rahmen des Behandlungsprozesses bei der Einrichtung und Nutzung unterstützen.

Respektieren

Die Entscheidung zur Nutzung oder Nicht-Nutzung –> liegt ausschließlich bei den Patient*innen.

Zurückhaltung in der Umsetzung

Eine aktive Unterstützung bei der Einrichtung des ePA-Zugangs ist nicht verpflichtend und sollte insbesondere bei sensiblen Inhalten gut abgewogen werden.

Als Berufsverband setzen wir uns dafür ein, dass der Schutz der Patient*innenrechte und der ethischen Standards unseres Berufes auch in der digitalen Transformation gewahrt bleibt. Die ePA soll freiwillig, transparent und sicher genutzt werden können.

7. ePA-App: Zugang, Krankenkassen & Wechsel

Patient*innen können über eine eigene ePA-APP auf ihre eigene ePA zugreifen und dort Inhalte einsehen, Dokumente ergänzen und Berechtigungen verwalten.

Bieten alle Krankenkassen eine App mit ePA-Zugang an?

Ja, seit dem 1. Januar 2021 sind alle gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA-App zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet: Jede Krankenkasse muss eine eigene App oder eine Whitelabel-Variante bereitstellen, mit der man auf die ePA zugreifen kann.

Diese Apps sind meist im Apple App Store und Google Play Store zu finden. Informationen finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Krankenkasse.

Der Funktionsumfang muss gewissen gesetzlichen Mindeststandards entsprechen (z. B. Dokumente hochladen/löschen, Berechtigungen verwalten).

Was passiert beim Krankenkassenwechsel?

Die ePA-Daten bleiben erhalten, aber …

… sie werden derzeit nicht automatisch übertragen. Die Daten müssen von der alten in die neue ePA-App manuell oder per Export übertragen werden.

Besserung ist jedoch in Sicht: Ab Juli 2025 ist laut Gesetz ein automatischer ePA-Datentransfer beim Kassenwechsel vorgesehen. Die Umsetzung hängt jedoch von der technischen Infrastruktur ab.

Gibt es neutrale (kassenunabhängige) ePA-APP-Anbieter?

Derzeit: Nein.

Der Zugang zur ePA läuft ausschließlich über die App der jeweiligen Krankenkasse.

Es gibt (noch) keine zentralen oder neutralen Apps. Das hat datenschutzrechtliche und organisatorische Gründe – denn die ePA ist individuell mit der Versichertennummer und Telematik-ID verknüpft.

Es gibt lediglich neutrale, kassenunabhängige Gesundheitsakten, die jedoch nicht mit der offiziellen elektronischen Patientenakte (ePA) gemäß § 342 SGB V identisch sind.

Weitere Informationen zur Telematikinfrastruktur (TI)

Diese Seite teilen:

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
Verfolgen Sie Nachrichten des
BED e.V. auch bei
oder abonnieren Sie unseren
Alle relevanten Brancheninformationen erhalten Sie als Mitglied unmittelbar über die
BED e.V. Supergruppen direkt auf Ihr Smartphone, Tablet oder Ihren PC.
Verband BED e.V. Gründung Existenzgründung Ergotherapie Verband Verein Ergotherapeuten Bundesverband Sanierung Selbstständigkeit Beratung Existenz Förderung Deutschland Gemeinschaft Ergo Medizin Gesundheit Heilmittelrichtlinien Ergotherapie Praxis Existenzgründung DVE Mitglied Therapie Therapeut Anatomie Physiologie Elternratgeber Ergotherapie Frühförderung Geriatrie Gesetze Berufsratgeber Neurologie Orthopädie Pädiatrie Psychiatrie Psychologie Psychomotorik Rheumatologie Sprachtherapie Theorie Verband Ergotherapie Pflege Motorikförderung Ergotherapie www.bed-ev.de Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Verband für Ergotherapeuten in Deutschland Homepage für Ergotherapie Verband der Ergotherapie ergotherapeutischer Bundesverband Ergotherapie in Deutschland deutscher Verband für Ergotherapeuten Deutscher Ergotherapieverband Bundesverband für Ergotherapeuten ergoXchange Deutscher Verband der Ergotherapeuten Ergotherapie in den Niederlanden Ergotherapie in der Schweiz Ergotherapie in Österreich