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Umschulungsfinanzierung zur Ergotherapeutin oder zum Ergotherapeuten

Veröffentlicht am 04.08.2025

Seit dem 1. Januar 2025 ist für die Entscheidung über die Förderung beruflicher Weiterbildung von Bürgergeldempfänger*innen nicht mehr das Jobcenter, sondern ausschließlich die Agentur für Arbeit zuständig.

Dies betrifft auch Umschulungen zur Ergotherapeutin oder zum Ergotherapeuten.

Wenn Sie Bürgergeld erhalten und an einer Umschulung zur*m Ergotherapeutin*en interessiert sind, wenden Sie sich zunächst an ihr Jobcenter. Dieses prüft im Rahmen einer Beratung, ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind. Die finale Entscheidung über eine Förderung – in der Regel mittels Bildungsgutschein – trifft anschließend die Agentur für Arbeit vor Ort.

Was kann gefördert werden?

Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit deckt die Kosten Ihrer Umschulung zur Ergotherapeut*in an Ergotherapie-Schulen, die über eine Zertifizierung nach AZAV (AZAV = Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) verfügen. Je nach Voraussetzungen werden Ihnen ergänzend zu den Umschulungskosten weitere Leistungen wie Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämien oder die Fortzahlung von Bürgergeld gewährt.

Weiterführende Informationen

Berufspolitischer Hintergrund

Informationen der Agentur für Arbeit

Wenn Sie sich umfassend über Fördermöglichkeiten und Umschulungen informieren möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Informationsangebote der Bundesagentur für Arbeit:

Informationen der Deutschen Rentenversicherung

Bei Umschulungen aufgrund gesundheitlicher Probleme kann ggf. auch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) als Kostenträger infrage kommen.

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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