Seit dem 1. Januar 2025 ist für die Entscheidung über die Förderung beruflicher Weiterbildung von Bürgergeldempfänger*innen nicht mehr das Jobcenter, sondern ausschließlich die Agentur für Arbeit zuständig.
Dies betrifft auch Umschulungen zur Ergotherapeutin oder zum Ergotherapeuten.
Wenn Sie Bürgergeld erhalten und an einer Umschulung zur*m Ergotherapeutin*en interessiert sind, wenden Sie sich zunächst an ihr Jobcenter. Dieses prüft im Rahmen einer Beratung, ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind. Die finale Entscheidung über eine Förderung – in der Regel mittels Bildungsgutschein – trifft anschließend die Agentur für Arbeit vor Ort.
Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit deckt die Kosten Ihrer Umschulung zur Ergotherapeut*in an Ergotherapie-Schulen, die über eine Zertifizierung nach AZAV (AZAV = Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) verfügen. Je nach Voraussetzungen werden Ihnen ergänzend zu den Umschulungskosten weitere Leistungen wie Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämien oder die Fortzahlung von Bürgergeld gewährt.
Wenn Sie sich umfassend über Fördermöglichkeiten und Umschulungen informieren möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Informationsangebote der Bundesagentur für Arbeit:
Förderung der beruflichen Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit
Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit
Umschulung mit Hilfe des Jobcenters | Bundesagentur für Arbeit
Bei Umschulungen aufgrund gesundheitlicher Probleme kann ggf. auch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) als Kostenträger infrage kommen.