Veröffentlicht am 13.08.2025
VIELGEFRAGT: Müssen jetzt alle Patientenakten digitalisiert werden?
Nein.
Patientenakte wie bisher weiterführen
Die Patientenakten in Ihrer Praxis können Sie weiterhin so führen, wie Sie das bisher getan haben, z.B. auch in Papierform oder in der Software, die Sie bisher genutzt haben.
Die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) ändert daran nichts. Der Anschluss an die TI bringt lediglich:
- datenschutzsichere Kommunikationswege im Gesundheitswesen
- die Zugriffsmöglichkeit auf die elektronische Patientenakte (ePA) - dies ist eine zusätzliche Akte, nicht zu verwechseln mit der von Ihnen geführten Patientenakte
- ab 2027 elektronische Heilmittelverordnung
Elektronische Patientenakte ist zusätzlich
Die elektronische Patientenakte (ePA) hat zunächst nichts mit der Patientenakte zu tun, die Sie bezüglich Ihrer ergotherapeutischen Behandlungen seit jeher führen.
Die ePA ist eine zusätzliche digitale Akte, die die Patient*innen selbst verwalten und mit ihrer eigenen Gesundheitskarte den unterschiedlichen Leistungserbringenden im Gesundheitswesen zur Einsicht und zum Hochladen von persönlichen Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellen können. All´ das ist freiwillig und völlig unabhängig von den Patientenakten in Ihrer Praxis.
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