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So gelingt vertragspartnerschaftliche Zusammenarbeit

Veröffentlicht am 30.10.2025

Gerne bringen wir heute unsere Freude und Dankbarkeit über eine gute Zusammenarbeit mit der AOK plus bzgl. einer bevorstehenden Aktion zum Ausdruck. 

Vorabinformation

Die AOK plus informierte uns per Mail über die bevorstehende Durchführung einer Aktion und sendete dabei auch gleich das geplante Material - ein Infoblatt - mit.

Inhaltlich geht es um die Vorteile der Durchführung von Gruppentherapien. Der Grundgedanke und die Intention hinter der Aktion leuchtet sofort ein und findet unsere ausdrückliche Zustimmung. 

Das Infoblatt, welches an die Heilmittelpraxen in Sachsen und Thüringen gegeben werden soll, ist gut verständlich und anschaulich. 

Formale Vorgaben zunächst nur versteckt benannt

In der ursprünglichen Version des Infoblattes waren die formalen Vorgaben für eine Änderung von Einzel- in Gruppentherapie durch die Heilmittelpraxis jedoch nur in einer kleinen Fußnote benannt und der eigentliche Text dadurch mindestens missverständlich.

In unserer Statistik bzgl. Absetzungen durch Krankenkassen taucht die AOK plus aktuell im Zusammenhang mit Änderungen von Einzel- in Gruppentherapien zwar tatsächlich nicht auf. Jedoch haben wir diverse Absetzungsfälle durch andere große Kassen mit dieser Begründung und selbstverständlich werden die Therapierenden die Information einer AOK plus auch auf Verordnungen anderer Kassen übertragen. 

Daher nahmen wir sofort Kontakt zur AOK plus auf.

Gefahr erkannt - Gefahr gebannt

Unsere Bedenken, dass die wichtige Information zur Dokumentation des Einvernehmens mit der Verordnerin oder dem Verordner in der Fußnote von den Praxen übersehen wird, waren für die AOK plus nachvollziehbar. Die zuständige Mitarbeiterin verstand unser Anliegen und setzte unverzüglich alle Hebel in Bewegung, um unsere inhaltlichen Änderungswünsche noch in das Infoblatt einzuarbeiten.

Glücklicherweise war es noch nicht zu spät, sodass in der nun aktualisierten Fassung ab der kommenden Woche die Heilmittelpraxen in Sachsen und Thüringen über die Vorteile der Gruppenbehandlung sowie der formalen Vorgaben bei Änderung von Einzel- in Gruppenbehandlung gut informiert werden. 

Wir bedanken uns bei der AOK plus für die gute Zusammenarbeit in diesem Fall.

Weitere Informationen

Gerne stellen wir anlässlich dieser Aktion öffentlich allen Heilmittelpraxen die Informationen zu den formalen Vorgaben bei Änderung von Einzel- in Gruppentherapie zur Verfügung:

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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