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Video-Begehungen im Zulassungverfahren

Veröffentlicht am 05.12.2025

Zur Überprüfung, ob die geforderten Zulassungsvoraussetzungen eingehalten werden, führen die ARGEN Heilmittelzulassung seit einiger Zeit stichprobenmäßige Kontrollen durch, die üblicherweise in Form von Videobegehungen stattfinden. Diese Begehungen sind erfahrungsgemäß unkompliziert und dauern nur wenige Minuten. 
Ihre zuständige ARGE Heilmittelzulassung wird bei Bedarf also einen Termin zur Videobegehung mit Ihnen vereinbaren, an dem sich der*die zuständige Sachbearbeiter*in z.B. per Handykamera durch Ihre Praxisräume führen lässt.

Bitte beachten Sie, dass Ihre geplanten Räumlichkeiten zum Zeitpunkt der Videobegehung fertig gestellt sind und die notwendige Pflichtausstattung nachgewiesen werden kann.

Sofern Ihre zukünftigen Praxisräume den Zulassungsvoraussetzungen entsprechen, wird Ihnen üblicherweise direkt im Anschluss des Videotermins die Zulassung ausgesprochen und auf dem Postweg zugesandt.

Fotos in Sachsen

In Sachsen werden aktuell statt einer Videobegehung lieber Fotos der Praxis gefordert. Es ist empfehlenswert, die Fotos der fertigen und startbereiten Praxis mit dem Zulassungsantrag bereits mitzuschicken.

Individuelle Begleitung durch den Zulassungsprozess

Gerne unterstützen wir Sie bei den Vorbereitungen und der Beantragung Ihrer Kassenzulassung - auch bei Praxisumzug.

Wir geben Ihnen eine Rückmeldung zur Zulassungfähigkeit Ihrer Wunschräume und begleiten Sie Schritt für Schritt, von der Beantragung der IK-Nummer (Institutionskennzeichen) über die Registrierung im Zulassungsportal (sofern für Ihren Standort angeboten) über Tipps zur Praxisausstattung bis hin zum Zulassungsantrag.

Bei allen Fragen rund um Ihre Zulassung stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung:

zulassung@bed-ev.de

+49 6438 9279 004

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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