Veröffentlicht am 26.03.2026
Der Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V. begrüßt die politische Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landtags zur Zukunft der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen ausdrücklich. Die Debatte am 20.03.2026 hat deutlich gemacht, dass die Problemlage erkannt ist und dass zentrale Forderungen des BED inzwischen fraktionsübergreifend im politischen Raum angekommen sind.
Schleswig-Holstein war 2019 eines der ersten Länder, das die Schulgeldfreiheit in den Therapieberufen eingeführt hat. Gerade deshalb war die jüngste Diskussion so relevant. Denn die derzeitige Förderrichtlinie läuft Ende 2027 aus. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zwar erklärt, dass eine Verlängerung geplant ist und der Schutz begonnener Ausbildungsgänge in der Richtlinie konkretisiert werden soll. Genau diese Punkte mussten aber erst politisch sichtbar eingefordert werden, weil Auszubildende und Schulen verlässliche Sicherheit brauchen und keine bloßen Absichtserklärungen.
Der BED sieht in der Entwicklung in Schleswig-Holstein einen wichtigen Etappenerfolg und zugleich ein Modell, das auch für andere Bundesländer richtungsweisend sein kann. Der gemeinsame Antrag von FDP, SPD und SSW forderte ausdrücklich drei zentrale Punkte: die Verlängerung der Schulgeldfreiheit, einen verlässlichen Kohortenschutz für bereits begonnene und neu beginnende Ausbildungen sowie eine Bundesratsinitiative für ein eigenständiges Bundesgesetz zur Ausbildungsfinanzierung mit Schulgeldfreiheit, angemessener Ausbildungsvergütung und Refinanzierung der praktischen Ausbildung, insbesondere im ambulanten Bereich.
Auch die Koalitionsfraktionen haben den Kern dieser Richtung öffentlich übernommen. CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben erklärt, dass die Schulgeldfreiheit fortgesetzt werden soll. Aus der Grünen-Fraktion wurde darüber hinaus ausdrücklich benannt, dass die Richtlinie mit einem verlässlichen Kohortenschutz weiterentwickelt werden soll und dass es auf Bundesebene moderne Berufsgesetze, bundeseinheitliche Schulgeldfreiheit, eine angemessene Ausbildungsvergütung und eine verlässliche Refinanzierung der praktischen Ausbildung braucht.
„Schulgeldfreiheit auf Zeit ist keine echte Schulgeldfreiheit. Wer heute eine Ausbildung in einem Therapieberuf beginnt, braucht die Sicherheit, diese auch morgen und übermorgen noch ohne finanzielle Hürden abschließen zu können. Schleswig-Holstein hat gezeigt, wie politische Verantwortung an dieser Stelle aussehen kann. Jetzt sollten andere Bundesländer den Beschluss aus Schleswig-Holstein zum Anlass nehmen, selbst aktiv zu werden“, erklärt Volker Brünger, Vorstandsreferent des Bundesverbandes für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V..
Aus Sicht des BED geht es dabei nicht nur um Bildungspolitik, sondern um Versorgungspolitik. In den Fraktionsäußerungen wurde mehrfach hervorgehoben, dass finanzielle Unsicherheit in der Ausbildung die Nachwuchsgewinnung schwächt und damit die Versorgungssicherheit gefährdet. Gerade mit Blick auf Fachkräftemangel und demografische Entwicklung dürfen therapeutische Ausbildungen nicht wieder unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden.
„Es darf in Deutschland nicht vom Wohnort abhängen, ob eine Ausbildung in den bedeutungsvollen Therapieberufen finanzierbar ist. Solange der Bund keine einheitliche Lösung schafft, stehen die Länder in der Verantwortung. Schleswig-Holstein hat jetzt ein starkes Signal gesetzt. Dieses Signal sollte gehört werden, in allen Landtagen und in allen Landesregierungen“, so Brünger weiter. Die Landesregierung selbst bewertet die Schulgeldfreiheit in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage als wichtigen bildungs- und gesundheitspolitischen Erfolg für Chancengerechtigkeit, Fachkräftesicherung und den Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein.
Der BED wirbt deshalb für einen klaren und übertragbaren Lösungsansatz. Erstens müssen Länder bestehende Förderregelungen rechtzeitig verlängern. Zweitens braucht es einen verbindlichen Kohortenschutz, damit begonnene Ausbildungen bis zum Abschluss abgesichert sind. Drittens müssen die Länder gemeinsam gegenüber dem Bund auf eine bundeseinheitliche Finanzierung drängen. Genau diese Struktur spiegelt sich sowohl in der BED-Position zur Ausbildungsfinanzierung als auch in der schleswig-holsteinischen Debatte wider.
„Wer Fachkräfte sichern will, muss Ausbildung sichern. Und wer Ausbildung sichern will, darf Schulgeldfreiheit nicht als befristete Kulanzlösung behandeln. Wir brauchen jetzt den Mut weiterer Länder, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen und zugleich gemeinsam Druck für eine bundeseinheitliche Lösung zu machen“, so Brünger.
Hintergrund
In Schleswig-Holstein läuft die aktuelle Richtlinie zur Verwirklichung der Schulgeldfreiheit in den betroffenen Ausbildungen bislang bis zum 31.12.2027. Die Landesregierung hat am 03.03.2026 erklärt, dass eine Verlängerung geplant ist und dass eine entsprechende Absicherung begonnener Ausbildungsgänge in die Richtlinie aufgenommen werden soll. Der Antrag 20/4151(neu) von FDP, SSW und SPD forderte darüber hinaus Kohortenschutz nach dem „Hamburger Modell“ sowie eine Bundesratsinitiative für ein eigenständiges Bundesgesetz zur Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen.
Anlagen
Gemeinsamer Antrag von FDP, SSW und SPD
Alternativantrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen
Redebeitrag Dr. Heiner Garg (FDP)
Redebeitrag Birte Pauls (SPD)
Redebeitrag Christian Dirschauer (SSW)
Presseinformation Bündnis90/Die Grünen
BED Pressemitteilung vom 23.01.2026