Veröffentlicht am 30.03.2026

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Am 18. März 2026 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstmals einen eigenen Fachtag zur Evaluation der Heilmittel Richtlinie und des Heilmittelkatalogs durchgeführt. Dass der G-BA damit sichtbar das Gespräch sucht, ist ein wichtiges Signal. Gleichzeitig bleibt aus unserer Sicht ein Kernproblem: Für Therapeut*innen gab es trotz expliziter Einladung zum Fachtag kaum eine echte Möglichkeit, sich vorzubereiten. Und inhaltlich wurde weiter vor allem aus der Perspektive „Ärztinnen verordnen, wir führen aus“ diskutiert, statt Heilmittelversorgung als gemeinsame Teamaufgabe zu denken.
Positiv: Der G-BA öffnet die Tür, nach langer Zeit
Das Programm und die in der Geschäftsstelle präsentierten Vorträge zeigen, dass der G-BA die Reformziele von 2019 ernst nimmt und die Umsetzung nachvollziehen will. Der Fachtag war ausdrücklich als Gesprächsangebot formuliert. Im persönlichen Austausch wurde zudem deutlich: Der G-BA versteht den Fachtag als Auftakt, nicht als Abschluss. Diesen Anspruch begrüßen wir ausdrücklich.
Der Blick zurück zeigt, wie lange das gedauert hat: Seit 2001 gibt es getrennte Richtlinien für Heilmittel und Hilfsmittel. Dass der G-BA erst rund 25 Jahre später erstmals einen eigenen Fachtag zur Heilmittel-Richtlinie veranstaltet, ist deshalb durchaus bemerkenswert.
Kritisch: Austausch ja, aber ohne faire Vorbereitung
Der Evaluationsgegenstand ist komplex. Bereits im Vorfeld hatten wir ja schon unsere Kritik zur Vorbereitung des Fachtags deutlich gemacht. Ein strukturierter Dialogteil und die rechtzeitige Veröffentlichung des Evaluationsberichts hätten dem Fachtag gut getan.
Hinzu kommt: Der Ergebnisbericht ist als Selbstevaluation des G-BA konzipiert, mit bekannten Limitationen (Datenbasis, Selektionsbias, eingeschränkte Repräsentativität einzelner Befragungen). Eine methodisch passende, strukturierte Befragung der Therapierenden fehlt gänzlich. Für die Therapiepraxis heißt das: Viele Aussagen lassen sich nur dann sinnvoll einordnen und bewerten, wenn man Zeit hat, Methodik, Fragen und Kontext vorab zu prüfen.
Was die Evaluation deutlich macht: Richtlinie und Versorgungspraxis klaffen teils auseinander
Einige Ergebnisse bestätigen sehr klar, was viele Therapeutinnen und Therapeuten täglich erleben:
- Gruppentherapie ist laut Richtlinie als wirtschaftlicher Regelfall angelegt, findet aber kaum statt. Die Evaluation beschreibt ein „eklatantes Missverhältnis“ zwischen Richtlinienvorgabe und Versorgungswirklichkeit, mit sehr niedrigen Anteilen an Gruppentherapie.
- Hoher Korrektur- und Abstimmungsaufwand: Ein großer Anteil der Befragten berichtet, dass Verordnungen wegen Fehlern oder Unvollständigkeiten korrigiert werden mussten, häufig verbunden mit zusätzlichem Arztbesuch.
- Fristen scheitern an Versorgungsrealität und Kapazitäten: Ein relevanter Anteil der Befragten gibt an, dass Fristen überschritten wurden und dadurch neue Verordnungen nötig waren; als häufigster Grund wird fehlende Terminverfügbarkeit angegeben.
- Komplexität und Überregulierung werden ausdrücklich benannt: In den Rückmeldungen der Leistungserbringenden wird die Kombination aus Heilmittel-Richtlinie, Heilmittelkatalog und regionalen Vereinbarungen als komplex erlebt; es wird von Überregulierung und einer zugrunde liegenden Misstrauenskultur gesprochen.
Diese Befunde berühren den Kern des Versorgungsauftrags: Wenn Regelungen so eng sind, dass Versorgung in der Praxis vor allem über Fristen, Formfehler und Abrechnungskorrekturen gesteuert wird, wird „wirtschaftlich“ schnell mit „bürokratisch“ verwechselt, statt mit patientengerechter Zielerreichung.
Zwei Beispiele aus den Stellungnahmen, die in der Berichtzusammenfassung zu kurz kommen
Der Bericht macht transparent, dass die Darstellung der Verbändeperspektiven exemplarisch ist und verweist auf die Volltexte in den Anhängen. Genau hier liegt ein Problem: Wichtige, sehr konkrete Hinweise werden in der zusammenfassenden Darstellung teils verkürzt.
Beispiel A: Datenbasis und Fragelogik passen nicht immer zusammen
In der Evaluation wird unter anderem mit Routinedaten gearbeitet, die auf Abrechnungsdaten beruhen. Gleichzeitig werden in Befragungen Formulierungen verwendet, die auf „ausgestellte“ Verordnungen zielen. Aus Sicht des BED führt das zu einer methodischen Schieflage: Wer nur Abrechnungsdaten sieht, kann Aussagen zum tatsächlichen Verordnungsverhalten (Ausstellung) nur begrenzt treffen. Diese Differenz ist für die Interpretation zentral, sie geht in der Kurzlogik schnell unter.
Beispiel B: Therapie außerhalb der Praxis - lebensweltorientierte Ausnahmen fehlen in HeilM-RL
In den Stellungnahmen wird betont, dass Therapie in begründeten Fällen außerhalb der Praxis nötig sein kann, um Transfer und Teilhabe zu erreichen. Im Berichtteil wird der Punkt jedoch nicht aufgegriffen, obwohl das Thema höchst versorgungsrelevant ist. Wenn Versorgung alltagsnah wirken soll, darf die Richtlinie nicht implizit ein Setting privilegieren, das Zielerreichung im individuellen Fall erschwert.
Für den BED ist entscheidend: Richtlinie und Vertrag müssen sauber getrennt bleiben
Die Heilmittel-Richtlinie ist ein Regelwerk für Verordnung und Veranlassung und gibt den Versorgungsrahmen vor. Details sind vertraglich zu regeln. Heilmittelversorgung ist in der Realität aber eine Teamaufgabe. Sie entsteht im Zusammenspiel von ärztlicher Indikation, therapeutischer Befundung, patientenzentrierter Zielsetzung und kontinuierlicher Anpassung.
Gerade deshalb sehen wir in der Blankoverordnung einen systematisch besseren Weg: Das Gesetz sieht diesbezüglich ausdrücklich vor, dass Vertragspartner Abweichungen von den Vorgaben der G-BA-Richtlinie vereinbaren können. Diese Stellschraube gehört für uns grundsätzlich in die Vertragslogik, also in klare, verhandelbare und an Versorgungsrealität anpassbare Regeln.
Aus Kassensicht wird Blankoverordnung häufig ausschließlich mit „mehr Verantwortung auch für Mengen und Ausgaben“ gerahmt. Als BED nehmen wir politische Bestrebungen der Kassenseite wahr, Wirtschaftlichkeitsfragen über die Richtlinie und damit außerhalb des Einflusses der Verbände regeln zu wollen.
Unser Fazit und Auftrag nach dem Fachtag
Der Fachtag war ein wichtiger erster Schritt. Wir freuen uns, dass unsere Kritik im Vorfeld wahrgenommen und als konstruktiver Hinweis gesehen wurde.
Wenn der G-BA den Fachtag als Auftakt versteht, dann braucht es als nächsten Schritt Formate, die Therapierende systematisch einbeziehen, mit ausreichender Vorlaufzeit, klarer Fragestellung und echter Arbeitsstruktur.
Der BED bleibt bei seiner Linie:
- Blankoverordnung ausweiten, Versorgungsspielräume dort regeln, wo sie hingehören: in Verträgen und in der gemeinsamen Verantwortung der Partner.
- Heilmittelkatalog perspektivisch ablösen und die Heilmittel-Richtlinie grundlegend so überarbeiten, dass sie Versorgung ermöglicht, statt sie primär über Formalien zu reglementieren. Denn wenn Formvorgaben, Fristen und „richtige Kästchen“ zum eigentlichen Maßstab werden, entstehen unnötige Rückläufer, zusätzliche Arztkontakte, Absetzungen und Versorgungspausen – Zeit und Energie fließen in Korrekturen statt in Therapie.
- Bürokratieabbau messbar machen, nicht nur behaupten.