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Blankoverordnung: Jetzt ist nicht die Zeit für Ausbau, sondern für Schutz

Veröffentlicht am 06.05.2026

Grafik: Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) e.V., KI-unterstützt erstellt.

Wir hatten das für den 22.04.2026 geplante Sondierungsgespräch mit der GKV zur Weiterentwicklung der Blankoverordnung abgesagt, weil aufgrund der geänderten politischen Rahmenbedingungen eine grundsätzliche Neubewertung für die Versorgung nach § 125a SGB V erforderlich wurde. Eine Fortsetzung der Gespräche ist nun zunächst für den Herbst geplant.

Der politische Rahmen hat sich grundlegend verändert

Die Ausgangslage ist heute eine andere als noch vor wenigen Wochen. Im Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist vorgesehen, dass in Verträgen nach § 125a SGB V eine gesonderte Pauschale für besondere Versorgungsverantwortung, die über die Analyse des therapeutischen Bedarfs oder die therapeutische Diagnostik hinausgeht, nicht mehr zulasten der GKV vereinbart werden kann. Gleichzeitig soll im Heilmittelbereich wieder § 71 SGB V (Anbindung an die Grundlohnsumme) gelten. Hinzu kommt: Die Zuzahlung je Heilmittelverordnung soll von 10 Euro auf 15 Euro plus 10% des Verordnungswertes steigen; zusätzlich sollen die Zuzahlungsbeträge künftig an die Grundlohnrate gebunden und damit dynamisiert und jährlich erhöht werden.

Mehr Verantwortung braucht auch Verlässlichkeit

Die Blankoverordnung war von Anfang an als Versorgungsform mit mehr Verantwortung gedacht. Genau deshalb war für uns immer klar: Mehr Versorgungsverantwortung kann nicht unter schlechteren wirtschaftlichen Bedingungen weiterentwickelt werden. Ebenso müssen wir uns daran erinnern, dass bereits während der ersten Verhandlungen zur Blanko-Versorgung seitens des GKV-Spitzenverbands versucht wurde, Punkte, die auf dem Verhandlungsweg nicht erreichbar waren, über Gesetzesänderungen durchzusetzen. Lesen Sie dazu unsere Artikel:

Genau deshalb ist die aktuelle Entwicklung mehr als eine Vergütungsfrage. Wenn ein neues Modell erst aufwendig verhandelt, dann durch Schiedsspruch ausgestaltet und kurz darauf politisch an zentralen Punkten wieder zurückgedrängt wird, betrifft das die Verlässlichkeit der Selbstverwaltung insgesamt. Wer Verantwortung in die Praxen verlagert, muss sich auch an die Verlässlichkeit gemeinsam getroffener Entscheidungen halten.

Die versorgungsbezogene Pauschale ist kein Nebenaspekt

Die versorgungsbezogene Pauschale war nie bloß ein Zusatz am Rand. Im Kern geht es um die Steuerung des weiteren Behandlungsverlaufs, um Entscheidungsdokumentation und um die Sicherung der Versorgungsqualität. Genau das beschreibt selbst der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme zum GKV-BStabG. Gleichzeitig begrüßt er ausdrücklich die Streichung dieser Pauschale und betont, die erste versorgungsbezogene Pauschale in der Ergotherapie sei gegen seine Auffassung von der Schiedsstelle festgesetzt worden.

Für Praxen mit komplexen, langdauernden und abstimmungsintensiven Verläufen ist das von besonderer Bedeutung. Gerade Schwerpunktpraxen tragen diesen zusätzlichen Steuerungsaufwand nicht theoretisch, sondern jeden Tag im Versorgungsalltag. Sie können frei über Behandlungsfrequenzen entscheiden, Versorgung effizienter gestalten und sogar Kapazitäten für dringende Fälle schaffen. Wenn ausgerechnet dieser Teil künftig nicht mehr eigenständig vergütet werden soll, wird die Blankoversorgung für Praxen riskanter.

Die GKV will die wirtschaftliche Begrenzung noch weiter zuspitzen

Die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands macht zusätzlich deutlich, dass es nicht bei der Streichung der versorgungsbezogenen Pauschale bleiben soll. Die GKV fordert ausdrücklich, dass § 71 Absatz 1 bis 3 SGB V auch für Verträge nach § 125a gilt. Darüber hinaus schlägt sie vor, dass für das Kalenderjahr 2027 die zum 31.12.2026 vereinbarten Preise fortgelten sollen. In der eigenen Begründung heißt es dazu klar, dass 2027 keine Vergütungserhöhung erfolgen solle.

Damit wird die Stoßrichtung eindeutig: mehr Verantwortung für Praxen, aber weniger eigenständige Vergütung und noch weniger wirtschaftlicher Spielraum. Unter solchen Vorzeichen jetzt einfach in die nächste Ausbaustufe der Blankoversorgung zu gehen, halten wir nicht für verantwortbar.

Das Liquiditätsproblem ist längst Realität

Hinzu kommt mit der fehlenden Möglichkeit zur Zwischenabrechnung ein weiteres Problem, das seit Einführung der Blankoversorgung bekannt ist. Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass akute Verläufe in der bisherigen Versorgung oft deutlich früher abgerechnet werden konnten, während das in der Blankoversorgung wegen der 16-wöchigen Gültigkeit der Verordnung nicht mehr möglich ist. Im Oktober 2025 hat der BED dann noch einmal konkret benannt, dass erbrachte Leistungen dadurch häufig erst nach rund 20 Wochen als Zahlungseingang verbucht werden können. Falls dann zusätzlich Absetzungen erfolgen, leidet die Liquidität und damit auch die Planungssicherheit der Praxen.

Wer über die Weiterentwicklung der Blankoversorgung spricht, kann diese wirtschaftliche Realität nicht ausblenden. Gerade für Praxen mit einem hohen Anteil an Blankoverordnungen ist die fehlende Zwischenabrechnung kein Nebenthema, sondern ein echtes Belastungsproblem.

Das Zuzahlungsproblem ist historisch gewachsen und wird jetzt verschärft

Auch bei den Zuzahlungen beginnt das Problem nicht erst mit dem aktuellen Gesetzentwurf. Bereits 2023 haben wir ausführlich dargestellt, dass die Belastung im Heilmittelbereich historisch Schritt für Schritt ausgeweitet wurde: von der Pauschale je Verordnung über die prozentuale Beteiligung bis zur seit 2004 geltenden Kombination aus 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. Wir haben zudem dargelegt, dass Heilmittelpatient*innen im Vergleich zu anderen Leistungsbereichen unverhältnismäßig hoch belastet werden und dass für die bisherige Zuzahlungspraxis kein gewünschter Steuerungseffekt belegt ist.

Genau dieses bereits bestehende Problem soll nun weiter verschärft werden. Der Referentenentwurf sieht vor, die Zuzahlung je Heilmittelverordnung von 10 auf 15 Euro zu erhöhen und die Zuzahlungsbeträge künftig zu dynamisieren. Selbst der GKV-Spitzenverband spricht in seiner Stellungnahme von einer erkennbaren Schieflage in der Lastenverteilung und nennt ausdrücklich erhöhte und dynamisierte Zuzahlungen. Zugleich erklärt die GKV selbst, es sei fraglich, ob die geplanten Zuzahlungserhöhungen überhaupt eine nachhaltige Steuerungswirkung entfalten.

Für die Praxen ist das hochrelevant. Schon heute müssen sie ein historisch fehlgesteuertes Zuzahlungssystem im direkten Kontakt mit den Patient*innen erklären und mit hohem administrativen Aufwand umsetzen. Patient*innen lernen, dass die finanzielle Belastung direkt von der Anzahl der Therapiekontakte abhängig ist. So steigt die Tendenz, weniger medizinisch notwendige Therapie in Anspruch zu nehmen oder ganz darauf zu verzichten. Wenn dieses System weiter verteuert und zusätzlich dynamisiert wird, wächst der Druck weiter, auf Patient*innen und auf die Versorgung.

Schutz der Praxen als Versorgungsinfrastruktur hat für uns Vorrang

Wer jetzt einfach in die Weiterentwicklung der Blankoverordnung hineingeht, obwohl gleichzeitig die eigenständige Vergütung zusätzlicher Versorgungsverantwortung angegriffen wird, die wirtschaftliche Grundlage weiter verengt werden soll, die Liquiditätsprobleme ungelöst sind und ein historisch belastendes Zuzahlungssystem zusätzlich verschärft wird, nimmt aus unserer Sicht eine gefährliche Schieflage in Kauf.

So geht es nun weiter

Politisch kämpfen wir derzeit für eine Kurskorrektur bei den geplanten Einschnitten. Das Ergebnis wird letztendlich die Grundlage für eine Neubewertung der Situation im Herbst sein, zumal die FinanzKommission Gesundheit auch weitere strukurelle Maßnahmen vorbereitet. Erst dann wird sich zeigen, unter welchen Bedingungen eine Weiterentwicklung der Blankoverordnung überhaupt verantwortbar ist.

Unser Maßstab bleibt klar: Mehr Verantwortung braucht Verlässlichkeit. Mehr Verantwortung braucht eine tragfähige Vergütung. Und mehr Verantwortung darf nicht dazu führen, dass wirtschaftliche Risiken, Liquiditätsprobleme und Konflikte um Zuzahlungen und Leistungsverzicht immer weiter in die Praxen verlagert werden.

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