Veröffentlicht am 19.07.2013
Möglicherweise kennen Sie folgende Situation: Ein Patient, welcher bereits mit einigen Verordnungen bei Ihnen in Behandlung war, kommt nun mit einer neuen Erstverordnung eines anderen Arztes, wobei noch keine behandlungsfreie Zeit von 12 Wochen vergangen ist. Hierbei ist grundsätzlich folgendes zu beachten.
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