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Genug ist genug! - Jetzt müssen die Abrechnungsprüfer selbst auf den Prüfstand

Veröffentlicht am 23.10.2026

Rechnung gekürzt. Geld einbehalten.

Therapierende müssen ihrer längst verdienten Vergütung hinterherlaufen. Und das seit Jahrzehnten!

Wir als BED haben genug von ungerechtfertigten Absetzungen, vertragswidrigen Prüfregeln und daraus resultierender unbezahlter Mehrarbeit der Therapierenden!

Die Politik verspricht seit Jahren Bürokratieabbau

Doch was kommt davon in den Praxen an? Die Einführung längst überfälliger technischer Mindeststandards wird als großer politischer Erfolg gefeiert. Doch das eigentliche Problem bleibt bestehen: Weiterhin werden fehlerhafte Verordnungen ausgestellt, Rechnungen abgesetzt und Therapierende müssen auf eigene Kosten dafür sorgen, dass sie ihre berechtigte Vergütung erhalten.

Damit muss endlich Schluss sein!

Der BED hat drei Aufsichtsbehörden eingeschaltet

Wir wollen endlich Antworten!

Rechnet sich diese aus Versichertenbeiträgen finanzierte Prüfmaschinerie überhaupt?

Was kosten die privaten Dienstleister, die eingesetzte Technik und die anschließende Bearbeitung von Einwendungen und Korrekturen? Wie viele Absetzungen sind tatsächlich berechtigt? Und bleibt am Ende überhaupt eine Einsparung übrig, wenn sämtliche Kosten berücksichtigt werden?

Wer trägt die Verantwortung für ungerechtfertigte Rechnungskürzungen?

Wer ersetzt den Therapierenden die finanziellen Schäden durch verspätete Zahlungen und den zusätzlichen Aufwand, der entsteht, um ihre berechtigten Vergütungsansprüche durchzusetzen?

Und wer kontrolliert die privaten Abrechnungsprüfer?

Wer stellt sicher, dass ausschließlich nach den geltenden Verträgen geprüft wird und private Dienstleister keine zusätzlichen Absetzungsregeln nach eigenem Gutdünken anwenden?

Abgesetzt, obwohl die Behandlung korrekt erbracht wurde

Dass ungerechtfertigte Absetzungen zum Praxisalltag gehören, zeigen unsere Erfahrungen:

  • August 2026: Die AOK PLUS musste nach einem vom BED unterstützten Widerspruch eine unberechtigte Absetzung zurücknehmen und die Behandlung vergüten. Der Vorwurf: Die Diagnosegruppe passe nicht zur ärztlichen Diagnose. Fazit: Die Zuordnung der Diagnose zur Diagnosegruppe war sehr wohl fachlich plausibel
    Zum Fall

  • Januar 2026: Wir berichteten über gehäufte Absetzungen, insbesondere durch die Barmer, weil seit Jahren verwendete Abkürzungen bei Leistungsbestätigungen plötzlich als unverständlich beanstandet wurden. Zu den Fällen

  • November 2025: Wir dokumentierten weitere aus unserer Sicht vertragswidrige Absetzungen, beispielsweise bei Funktionsanalysen im Rahmen der Blankoverordnung oder wegen fehlender Praxisstempel. Letzteres Problem begleitet uns bereits seit Jahren. Zu den Fällen

Und wer bezahlt die Folgen? Die Therapierenden!

Die Vergütung fehlt, während Gehälter, Mieten und sämtliche weiteren Praxiskosten weiterlaufen. Hinzu kommen Vertragsrecherchen, Widersprüche, Schriftverkehr und immer neue Telefonate.

Diese Arbeit wird zusätzlich zum ohnehin vollen Praxisalltag geleistet. Entweder fehlt dadurch Zeit für die Behandlung von Patientinnen und Patienten oder Therapierende opfern dafür ihre Freizeit.

Es kann doch nicht sein, dass Fehler bei Krankenkassen oder ihren Dienstleistern entstehen und die Therapierenden anschließend auf eigene Kosten für deren Korrektur kämpfen müssen!

Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?

Zahlreiche Krankenkassen beauftragen private Unternehmen mit der Abrechnungsprüfung, darunter IQVIA Health System Services, vielen noch als DAVASO bekannt.

Doch wer legt die Prüfregeln fest? Wer stellt sicher, dass diese den geltenden Heilmittelverträgen entsprechen? Welche Kürzungsentscheidungen dürfen Dienstleister selbst treffen? Und wie kontrollieren die Krankenkassen ihre Auftragnehmer?

Auch die Wirtschaftlichkeit muss endlich offengelegt werden:

  • Wie viele Rechnungen werden gekürzt, und wie viele Absetzungen später korrigiert?

  • Was kosten Dienstleister, die Vielzahl an Prüfungen und die anschließende Bearbeitung von Einwendungen tatsächlich?

  • Gibt es finanzielle Anreize für Absetzungen?

  • Was geschieht mit Rechnungsprüfung und Auszahlung, wenn ein zentraler Dienstleister ausfällt oder zahlungsunfähig wird?

Es reicht nicht, auf vermeintliche Einsparungen durch Rechnungskürzungen zu verweisen. Entscheidend ist, was nach Abzug sämtlicher Kosten tatsächlich an Versichertengeldern übrigbleibt.

Das Gesetz knüpft die Auslagerung von Aufgaben an Voraussetzungen, darunter die Wirtschaftlichkeit. Ob die konkreten Verfahren diese Anforderungen erfüllen, ist Gegenstand unserer Eingabe beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Das Ergebnis steht noch aus.

Auch der Schutz der Gesundheitsdaten muss geklärt werden

Mit zwei weiteren Eingaben an die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden wollen wir prüfen lassen, wie private Dienstleister mit sensiblen Versicherten- und Behandlungsdaten umgehen, wer darauf zugreifen kann und wie die Krankenkassen die Datenverarbeitung kontrollieren.

Und warum regeln wir das nicht einfach in den Verträgen?

Weil der BED darüber nicht allein entscheidet. Während wir uns konsequent dafür einsetzen, dass formale Fehler ohne Bedeutung für die Therapie, auch nachträglich korrigiert werden können, stoßen wir bei den anderen Vertragspartnern immer wieder auf deutlich restriktivere Positionen. Der DVE vertritt nach unserer Erfahrung häufig die Auffassung, dass formale Fehler Absetzungen rechtfertigen. Das verhindert weitergehende Verbesserungen.

Für uns bleibt klar: Eine ordnungsgemäß erbrachte Behandlung muss vergütet werden. Behebbare Formfehler dürfen nicht zum Verlust dieses Anspruchs führen! Und: Unrechtmäßige Absetzungen und ihre zeitlichen Mehraufwendungen sind den Therapierenden zu erstatten.

Unser Ziel ist klar: Die Verantwortung für Abrechnungsprüfung muss dort bleiben, wo sie hingehört: Bei den Krankenkassen. Berechtigte Vergütungen müssen fristgerecht ausgezahlt und Fehler unter voller Kompensation den Therapierenden vergütet werden.

Wir werden nicht länger hinnehmen, dass Therapierende für die Fehler anderer bezahlen müssen!

Melden Sie dem BED jede Absetzung! Widerspruch lohnt sich

Wir prüfen für unsere Mitglieder, ob Rechnungskürzungen den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen entsprechen, und unterstützen Sie bei der Klärung und Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche.

Jeder gemeldete Fall hilft außerdem, wiederkehrende Fehler und problematische Prüfpraktiken zu dokumentieren, dagegen vorzugehen und sie gegebenenfalls den Aufsichtsbehörden vorzulegen. Damit stärken Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen.

Und Beugen Sie vermeidbaren Absetzungen vor!

BED-Mitglieder können ab sofort den kostenfreien BED-VO-CHECKER auf unserer Webseite nutzen:

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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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