Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Verbandspolitik.
Veröffentlicht am 28.02.2018
„Wenn man auf Perfektion abzielt, muss man bedenken, dass sie ein bewegtes Ziel ist.“
Zeiten ändern sich und so folglich auch Ihre Wünsche, Ihre beruflichen Ziele, Ihre Prioritäten und damit Ihre Anforderungen an einen ergotherapeutischen Berufsverband.
Daher senden wir allen Ergotherapeuten, unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit, diesen Fragebogen für ein neutrales Stimmungsbild von ErgotherapeutInnen, um so den Berufsstand auch in 2018 bestmöglich zu vertreten und zu begleiten.
Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme!
Hier geht es direkt zur Umfrage
Veröffentlicht am 14.02.2018
Hierzu lädt der Bund vereinter Therapeuten alle Ergo- und Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, Podologen sowie die betreffenden Heilmittelverbände, Berufsfachschulen und Universitäten, deren Schüler, Studierende und Dozenten, Patienten und Ärzte herzlich ein am Samstag, den 26. Mai 2018 um 14:00 Uhr in Köln gemeinsam zu demonstrieren (Trillerpfeifen, Rasseln, selbstgestaltete Plakate, Banner sind erwünscht!). Wir treffen uns um 14:00 Uhr am Deutzer Bahnhof (Ottoplatz) und gehen von dort als geschlossener Demonstrationszug gemeinsam zum Kölner Dom (Roncalliplatz). Musikalische Unterstützung erhalten wir hierbei durch die kölsche Band „Krankenkasse“.
Wir, der BED e.V., unterstützen diese Demonstration und nehmen aktiv daran teil, da alle Aktivitäten sinnvoll sind, die die Bevölkerung und Politiker in Deutschland auf die Probleme und die desolate Situation der Heilmittelerbringer aufmerksam machen.
Veröffentlicht am 27.10.2017
Wir hatten zu einer Konferenz in Hannover eingeladen, um den Teilnehmenden Unterstützung in der Kommunikation mit Ärzten und ein attraktives Hilfsangebot vorzustellen.
Leider wurde auf der Konferenz unser tatsächliches Vorhaben nicht deutlich.
Die „Vorträge“ offerierten hingegen gänzlich andere Inhalte, so dass die Veranstaltung eine Wendung nahm, die von uns weder beabsichtigt noch gewollt war.
Veröffentlicht am 06.10.2017
Ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sieht neben der Aufnahme von Ernährungsberatung auch in den langfristigen Heilmittelbedarf lediglich eine kleine Änderung im Bereich Ergotherapie vor, welche ab 1.1.2018 in Kraft treten wird und ausschließlich die Liste der Indikationen für langfristigen Heilmittelbedarf betrifft:
Veröffentlicht am 25.08.2017
Bereits seit Anfang des letzten Jahres versucht die AOK Sachsen-Anhalt mit Praxisinhabern Einzelverträge abzuschließen, um deren Position zu schwächen. Nun versendet auch die IKK in Sachsen-Anhalt entsprechende Einzelvertragsangebote. Da dieses Vorgehen möglicherweise auch in anderen Bundesländern auftreten wird, informieren wir Sie bundesweit über diese Vorfälle.
Das einzelvertragliche Angebot, bereits jetzt höhere Preise zu erhalten, klingt verlockend, zumal dieses Mal offenbar die angebotene Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben laut Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) entspricht. Doch warum bietet eine Kasse freiwillig an, dem Praxisinhaber schon früher die höheren Preise zu bezahlen?
Veröffentlicht am 27.06.2017 - Aktualisiert am 18.07.2017
Redebeitrag von Christine Donner auf der Demonstration der Heilmittelerbringer in Berlin am 24.06.2017 und weitere Impressionen:
Veröffentlicht am 16.06.2017
Bald ist es soweit: Die nächste Demo der Heilmittelerbringer am Samstag, dem 24.6.17 startet um 14 Uhr am Berliner Hauptbahnhof (Waschingtonplatz) mit einem Demonstrationszug zum Brandenburger Tor. Veranstalter ist auch diesmal der Bund vereinter Therapeuten (BvT) in Kooperation mit dem BED e.V.
Leiten Sie diese Nachricht weiter. Alle sind eingeladen! Trillerpfeifen, Rasseln usw., sowie auch selbstgestaltete Plakate und Banner sind erwünscht!
Wir freuen uns auf eine lautstarke gemeinsame Aktion.
Auf nach BERLIN !!
Veröffentlicht am 19.05.2017
Wie berichtet wurde in zweiter Instanz ein klares Urteil zugunsten der Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie gesprochen.
Die Gegenseite hat nun tatsächlich fristgerecht gegen dieses Urteil Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt, sodass das vorliegende Urteil zunächst nicht in Kraft tritt. Nichts desto trotz hat dieses Urteil in zweiter Instanz angesichts seiner eindeutigen Aussage und Begründung bereits entsprechendes Gewicht. Ein Entscheidungsträger auf Landesebene in Bayern beispielsweise sieht seine Behörde zunehmend unter Druck, eine sektorale Heilpraktikererlaubnis auch für den Bereich Ergotherapie anbieten zu müssen. Statt allerdings der Logik zu folgen und endlich entsprechende Schritte einzuleiten, wird weiter darauf verwiesen, dass es auf Bundesebene derzeit noch keine entsprechende Entscheidung gäbe.
Veröffentlicht am 07.04.2017 - Aktualisiert am 11.05.2017
Auch in 2. Instanz urteilte nun im vom BED e.V. finanzierten Rechtsstreit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass das Gesundheitsamt grundsätzlich die Möglichkeit zur Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis prüfen und diese Erlaubnis bei entsprechender Eignung auch erteilen muss (Aktenzeichen: 9 S 1034/15).
Wie berichtet weigert sich nach wie vor der Großteil der Gesundheitsämter bundesweit grundsätzlich, sich überhaupt mit der Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet Ergotherapie (HP Ergo) zu beschäftigen. Lediglich einzelne Gesundheitsämter (z.B. Braunschweig, Oldenburg, Greifswald) erteilen derzeit diese Erlaubnis, meist nachdem sie durch entsprechende Gerichtsverfahren dazu verurteilt wurden.
Im vom BED e.V. unterstützten Fall war bereits in erster Instanz eine klare Entscheidung für die sektorale Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie gefallen. Das beklagte Gesundheitsamt Karlsruhe ging hiergegen jedoch in Berufung und bekam jetzt in der zweiten Instanz noch einmal bescheinigt, dass seine Weigerung nicht haltbar ist.
Veröffentlicht am 08.05.2017
Am 16.02.2017 wurde wie erwartet durch den Deutschen Bundestag das HHVG beschlossen, welches seit April nach dem 2. Durchgang im Bundesrat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist.
Kurz vor Toreschluss, wurde noch eine entscheidende Änderung in das Gesetz eingebracht und unter Absatz 1 Punkt 5 in den § 125 SGB V "Rahmenempfehlungen und Verträge" integriert.
Es handelt sich um die Vorgabe, die tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelte der abhängig beschäftigten Therapeuten in den Therapiepraxen den Krankenkassen nachzuweisen.